JuraForum.de > JuraExamen > Jurastudium > Prüfungsprotokolle für das 1. Juristische Staatsexamen
Hier findest Du Hilfe bei der Suche nach Prüfungsprotokollen für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen.
Da in der mündlichen Prüfung der komplette Stoff der juristischen Ausbildung geprüft werden kann, versuchen viele, den Stoff mithilfe von Prüfungsprotokollen etwas im Rahmen der mündlichen Prüfung einzugrenzen. In den Prüfungsprotokollen ist von den vorherigen Prüflingen festgehalten worden, welche Themengebiete der jeweilige Prüfer in der Vergangenheit abgefragt hat. Daraus kann sich der Prüfling dann ein Prüfungsprofil erstellen und somit seine Vorbereitungszeit erheblich verkürzen. Natürlich lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob der Prüfer die gleichen Themen wie in den Protokollen abfragt. Ein großer Vorteil der Prüfungsprotokolle ist auch, dass dieser Informationen über die Persönlichkeit des Prüfenden beinhalten.
In der Regel sammeln die Repetitorien Prüfungsprotokolle. Diese kann man dann als Teilnehmer an dem Repetitorium gegen ein Entgelt beziehen. Für Nicht-Teilnehmer der Kurse ist es oftmals nicht möglich an die Protokolle heranzukommen. Im Gegenzug für die Ausleihungen der Protokolle, wird man in der Regel verpflichtet, selbst ein Protokoll über seine mündliche Prüfung zu erstellen. Als Anreiz für die Protokollerstellung werden hierbei oft Rabatte bei der Ausleihgebühr eingeräumt.
Der Juridicus-Verlag bietet auch Prüfungsprotokolle unter folgender Adresse an:
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