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Dass man zur mündlichen Prüfung nicht im Muskelshirt, löchriger Jeans oder Minirock erscheint, versteht sich von selbst. Doch was soll man denn eigentlich anziehen? Einen teuren Anzug mit Schlips oder Fliege? Einen Frack? Auf jeden Fall sollte man in ordentlicher und gepflegter Kleidung zur mündlichen Prüfung erscheinen, denn schließlich trägt man durch die Kleidung immer auch ein Image von sich nach außen. Wer seinen Prüfern im schmuddeligen Outfit entgegentritt, kann damit rechnen, dass die Prüfer zumindest unbewusst auch den Inhalt des Gesagten als qualitativ minderwertig einstufen. Daher empfiehlt sich ein dunkler Anzug mit weißem Hemd und Schlips. Die Schuhe sollten zur Hose passen (mit einer dunklen Hose und schwarzen Schuhen kann man eigentlich nichts falsch machen). Abzuraten ist von grellen Farben oder bunt gemustertem Hemden. Weibliche Prüflinge sind ebenfalls mit einem Kostüm oder einer Kombination in dunklen gedeckten Farben sehr gut aufgehoben. Abzuraten ist von allzu hohen Absätzen, tiefen Dekolletes oder kurzen Röcken. Auf religiöse Symbole sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.
Durch die Novellierungen der juristischen Prüfungsordnung zum Ersten Staatsexamen (Schwerpunktbereichsprüfung), haben sich die prozentualen Anteile der verschiedenen Prüfungsbereiche für die Endnote geändert. Beispielsweise fließenden in der Schwerpunktbereichprüfungsordnung der Universität Hannover folgende Bewertungsanteile in die Endnote ein:
40% Studienarbeit
10% Referats
50% mündliche Prüfung
Die vollständige Schwerpunktprüfungsordnung der Universität Hannover ist hier einsehbar:
http://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/pdf/Rechtsgrundlagen/SPBPO_3_2009.pdf
http://www.jura.uni-hannover.de/rechtsgrundlagen_formulare.html#c1199
Für die Zweite Staatsprüfung hat das Landesjustizprüfungsamts Niedersachsen eine Übersicht zur Berechnung der Gesamtnote erstellt. Diese ist unter folgendem Link zu erhalten:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C25228360_L20.pdf
Eine Gesamtübersicht über wichtige Dokumente zur zweiten juristischen Staatsprüfung in Niedersachsen findet sich hier:
http://www.mj.niedersachsen.de/master/C25202021_N9548284_L20_D0_I693.html
Nach der alten Prüfungsordnung vor dem Schwerpunktstudium beträgt der Anteil der mündlichen Prüfungsleistungen an der Endnote 40%.
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