JuraForum.de > JuraExamen > Jurastudium > 1. Juristische Staatsexamen
Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität ist zweistufig gegliedert. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt sich zu 70% aus einem staatlichen Prüfungsteil und zu 30% aus einem universitären Prüfungsteil zusammen. Schon nach dem ersten Staatsexamen besteht die Möglichkeit, den akademischen Grad Diplomjurist oder Magister Jur. zu erhalten.
Generell können zwei Versuche unternommen werden, diese Prüfung zu bestehen. Der erste Versuch wird als Freischuss bezeichnet, falls dieser innerhalb der Regelstudienzeit von neun Semestern durchgeführt wird. Im Falle des Nichtbestehens besitzt der Prüfling den Vorteil, dass ihm dieser Freiversuch nicht angerechnet wird. Das bedeutet, dass selbst bei Nichtbestehen der Prüfung noch zwei Versuche durchgeführt werden können. Wer einen Freischuss bestanden hat, für den besteht die Möglichkeit, nochmals zur Prüfung anzutreten, um dadurch seine Noten zu verbessern.
Dem ersten juristischen Staatsexamen schließt sich das zweite Staatsexamen an. Dieses zweijährige Rechtsreferendariat beinhaltet die eigentliche praktische Ausbildung eines angehenden Juristen durch den Staat. Während des Referendariates haben die Anwärter zum Nachweis ihrer Leistungen unter anderem Klausuren zuschreiben. Der Umfang dieser Klausuren ist vom jeweiligen Bundesland abhängig und wird auf Länderebene geregelt. Der Abschluss des so genannten Assessorexamen erfolgt im Rahmen einer mündlichen Prüfung.
Die Jura-Noten sind im Gegensatz zu anderen Studiengängen vollkommen verschieden und führen oftmals zu Missverständnissen. Die Notenskala in Jura reicht von 0 bis 18.
Die Durchfallquoten sind in den einzelnen Bunderländern sehr unterschiedlich, folgend eine Tabelle zur Veranschaulichung:
Ergebnisse der juristischen Staatsprüfungen 2006:
| 1. Examen | 2. Examen | |||
| Bundesland | Durchfallquote | Prädikats-Examen | Durchfallquote | Prädikats-Examen |
| Baden-Württemberg | 34,3 % | 13,0 % | 10,7 % | 14,9 % |
| Bayern | 30,4 % | 16,3 % | 12,6 % | 15,3 % |
| Berlin | 31,5 % | 13,8 % | 24,3 % | 17,5 % |
| Brandenburg | 37,1 % | 10,4 % | 26,6 % | 8,9 % |
| Bremen | 47,2 % | 10,4 % | 11,0 % | 26,4 % |
| Hamburg | 31,6 % | 24,3 % | 8,6 % | 36,1 % |
| Hessen | 19,9 % | 20,9 % | 13,8 % | 17,8 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 27,6 % | 15,9 % | 14,0 % | 9,9 % |
| Niedersachsen | 24,1 % | 16,4 % | 17,7 % | 21,6 % |
| Nordrhein-Westfalen | 23,4 % | 14,3 % | 21,7 % | 16,2 % |
| Rheinland-Pfalz | 26,9 % | 19,3 % | 12,2 % | 20,4 % |
| Saarland | 25,9 % | 20,8 % | 13,2 % | 11,7 % |
| Sachsen | 34,4 % | 11,1 % | 24,5 % | 8,2 % |
| Sachsen-Anhalt | 54,8 % | 4,8 % | 28,2 % | 4,8 % |
| Schleswig-Holstein | 26,0 % | 12,1 % | 18,0 % | 15,1 % |
| Thüringen | 32,6 % | 14,4 % | 9,0 % | |
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