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15.10.2008 Recht Juraforum-News

Heimliche Filmaufnahmen: Merk fordert harte Strafen

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Justizministerin Beate Merk: "Wer "Big Brother" spielt - egal ob mit der Kamera oder mit dem Mikrofon - dem müssen harte Strafe drohen !"

Anlässlich der Verurteilung eines 61-Jährigen in Ingolstadt, der zehn Jahre lang seine Mieter mit Minikameras und Mikrofonen aufgenommen hat, und der dabei geäußerten Kritik des Gerichts an der geringen gesetzlichen Strafdrohung für heimliche Bildaufnahmen hat Bayerns Justizministerin Beate Merk deutliche Strafverschärfungen für dieses Delikt gefordert.

"Wer von anderen in ihrem privaten Lebensbereich ohne ihr Wissen Filmaufnahmen macht, der tritt den Schutz des Intimbereichs und damit die Würde anderer Menschen mit Füßen. Die plötzliche Erkenntnis, jahrelang im Privatleben überwacht worden zu sein, kann auch erhebliche und unter Umständen bleibende psychische Schäden beim Opfer auslösen. Der höchstpersönliche Lebensbereich ist ein hohes Gut - solche Spanner müssen deshalb hart bestraft werden können", so Merk.

"In diesem Zusammenhang gibt es noch Defizite im Gesetz", so Merk weiter. "Die Strafvorschrift gegen das heimliche Anfertigen von Filmaufnahmen, die im Übrigen maßgebend auf Arbeiten Bayerns zurückgeht, sieht nur eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor (§ 201 a StGB). Das reicht nicht aus. Wir hatten dementsprechend bereits im Gesetzgebungsverfahren einen härtere Strafen gefordert. Leider hat der Gesetzgeber dies nicht umgesetzt. Wir müssen die Strafdrohung mindestens verdoppeln, vielleicht auch verdreifachen. Dafür kann sprechen, dass heimliche Tonaufnahmen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden können (§ 201 StGB). Ich bin strikt der Meinung, dass wir hier im Interesse des Schutzes der Intimsphäre dringend nachbessern müssen !"

Quelle: PM Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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