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20.04.2007 Recht Sebastian

„Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet zur Hilfe!“

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20-jähriger Mann verhungert, weil Geld für Lebensmittel fehlte


Im Grundgesetz heißt es:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, Art. 1 Abs. 1 GG.

Außerdem sind Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die nachfolgenden Grundrechte „als unmittelbar geltendes Recht“ ausdrücklich gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG.

Für den 20-jährigen Mann aus Speyer müssen die Garantie der Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip nur leere Worthülsen und nicht sättigende Absichtserklärungen gewesen sein.

Der arbeitslose Mann verhungerte im April 2007 in Deutschland, weil das Geld für Lebensmittel fehlte.

Der vermeidbare Hunger-Tod des Mannes wirft einen weiteren Schatten auf die umstrittene „Hartz“ - Gesetzgebung.

Rechtfertigungsversuche der zuständigen Behörden können die Trauer, der ebenfalls geschwächten Mutter des Toten, nicht mindern: Es habe „keinen Hilferuf“ gegeben. Die Behörden „hätten nichts tun können“, heißt es.

Der 20-jährige Mann lebte sehr zurückgezogen mit seiner ebenfalls arbeitslosen Mutter in Speyer, „fast schon isoliert“, so die Polizei.

Die regionale Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hatte den beiden von Oktober 2006 an schrittweise die finanzielle Unterstützung gestrichen, nachdem der Sohn angesetzte Termine versäumt hatte.

Die ebenfalls stark geschwächte 48-jährige Mutter sagte, sie hätten schließlich „kein Geld mehr gehabt, um Lebensmittel zu kaufen“, eine traurige Wahrheit im Jahr 2007!

In Deutschland müssen Menschen aufgrund der „Hartz“ - Gesetzgebung unter dem grundgesetzlich geschützten Existenzminimum leben, sobald die Voraussetzungen für eine Kürzung bzw. – wie hier – für eine schrittweise Streichung der staatlichen Unterstützung nach Auffassung der zuständigen Behörden vorliegen. Dies kann offensichtlich – wie in Speyer geschehen – bis zum Tode eines Menschen führen.

Wie qualvoll muss es sein, langsam zu verhungern? Wie schrecklich muss es für die Mutter gewesen sein, den Sohn verhungern zu sehen und auch selbst immer schwächer zu werden?

Der Tod des 20-jährigen Mannes macht auf tragische Art und Weise deutlich, dass die Kürzung oder gar gänzliche Streichung von finanziellen Sozialleistungen, die ja von Anfang an nur noch darauf angelegt sind, das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum mit einem pauschalen Regelsatz zu schützen, unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind.

Schon bei einer Kürzung aufgrund von Pflichtverstößen müssen parallel zumindest gleichwertige Lebensmittelgutscheine, etc, ausgegeben werden und – falls vorhanden – auf örtliche Hilfseinrichtungen (z.B. sogenannte „Tafeln“) verpflichtend hingewiesen werden.

Außerdem müssen die zuständigen Behörden nach einer entsprechenden Sanktion verpflichtet werden, einen noch intensiveren und umfassenderen Kontakt zu dem Betroffenen zu halten, um einen Todesfall – wie in Speyer – oder ein „Abgleiten“ in die Kriminalität zu verhindern.

Wer Sanktionen verhängt, darf nicht die Augen vor den Folgen verschließen!

Von Matthias Kreusel, Diplom-Jurist (Univ.) aus Hude / Landkreis Oldenburg

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