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JuraForum.deGesetzeZVG§ 60 ZVG 

Stand: 19.04.2013

§ 60 ZVG

Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

   Erster Abschnitt (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung)
      Zweiter Titel (Zwangsversteigerung)
         IV. (Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen)

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