JuraForum.de > Gesetze > ZVG > § 60 ZVG
Erster Abschnitt (Zwangsversteigerung und
Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung)
Zweiter Titel (Zwangsversteigerung)
IV. (Geringstes Gebot
Versteigerungsbedingungen)
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