- BGH, 04.06.2009, V ZB 2/09
Bei der Zwangsverwaltung von vermieteten Grundstücken steht dem Zwangsverwalter für denselben Abrechnungszeitraum entweder die Regelvergütung nach § 18 ZwVwV oder die Zeitaufwandvergütung nach § 19 ZwVwV zu; die Festsetzung sowohl der einen als auch der anderen Vergütung ist ausgeschlossen.
- BGH, 05.03.2009, IX ZR 15/08
Das Versorgungsunternehmen, das für das verwaltete Grundstück Energie und Wasser liefert, kann "Beteiligter" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.
Zu den vorweg zu berichtigenden Ausgaben der Verwaltung gehören Kosten für Energie und Wasser, die aufgrund der vom Verwalter abgeschlossenen oder fortgesetzten Lieferungsverträge...
- BGH, 08.01.2009, IX ZR 21/07
a) Der Zwangsverwalter ist allen Personen verantwortlich, gegenüber denen ihm das Zwangsversteigerungsgesetz besondere Pflichten auferlegt.
b) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann "Beteiligte" im Sinne von § 154 Satz 1 ZVG sein.
- BGH, 11.10.2007, IX ZR 156/06
Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die...
- BGH, 23.06.2005, IX ZR 419/00
a) Der Zwangsverwalter muß die Gefahr für das seiner Obhut anvertraute Eigentum durch Feststellungen vor Ort aufklären, wenn er nach erhaltenen Hinweisen mit der Möglichkeit zu rechnen hat, daß ein Mieter durch seinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung den Schuldner nicht unwesentlich schädigt.
b) Versäumt der...
- BGH, 17.10.2002, IX ZR 3/01
Hat der Versicherer die Regulierung eines Brandschadens auf dem verwalteten Grundstück abgelehnt, weil der Zwangsverwalter es versäumt hat, einen gefahrerhöhenden Umstand anzuzeigen, und verteidigt sich der Zwangsverwalter gegenüber der aus diesem Grunde erhobenen Schadensersatzklage mit der Behauptung, auch bei rechtzeitiger...
- BFH, 15.06.1999, VII R 3/97
BUNDESFINANZHOF
1. Im Abrechnungsverfahren ist von der formellen Bescheidlage, d.h. vom Regelungsinhalt der ergangenen Steuerbescheide ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen. Jedoch ist bei einem Abrechnungsbescheid, der über Meinungsverschiedenheiten entscheidet, welche über die Wirksamkeit einer Aufrechnung des FA mit einer...