- OLG-NAUMBURG, 25.09.2008, 1 Verg 3/08
1. Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß i.S.v. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB liegt bereits vor, wenn der unzureichende Informationsgehalt der in den Verdingungsunterlagen mitgeteilten Gewichtung von Zuschlagskriterien für den Bieter ohne Weiteres erkennbar ist und dieser sein Angebot erstellt, ohne eigenen Bedenken z. Bsp....
- OLG-STUTTGART, 27.04.2006, 5 W 22/06
Der Rechtsgedanke des § 96 ZPO gebietet, im Falle der Rücknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zurückgenommene Klage entstanden sind, ausschließlich dem Kläger aufzuerlegen.
- BGH, 09.02.2006, VII ZB 59/05
a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR...
- BGH, 25.10.2005, X ZB 15/05
Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 GWB zurückgenommen, so obliegt die anstelle der Sachentscheidung zu treffende Kostenentscheidung dem Bundesgerichtshof.
In entsprechender Anwendung des § 96 ZPO trägt die Vergabestelle auch dann die Kosten, die durch einen von ihr...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 16.08.2005, 1 W 198/05
Sittenwidrige Investitionsvereinbarung im Rahmen eines Bierlieferungsvertrages.
- OLG-ROSTOCK, 19.07.2005, 4 U 21/03
1. Ist gemäß Nr. 3.1 und 3.2 der DIN 18195-10 eine Schutzschicht herzustellen, die die vertikale Bauwerksabdichtung dauerhaft vor schädigenden Einflüssen statischer, dynamischer und thermischer Art zu bewahren hat, genügt das Auffüllen einer bituminösen Dickbeschichtung mit feinem Sand diesen Anforderungen nicht.
2. Sind...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 24.03.2005, 2 W 65/05
Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen gerichtlichen Kosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, wenn die Parteien und der Streitgegenstand des Beweisverfahrens wie des Hauptprozesses identisch sind.
- OLG-NAUMBURG, 23.03.2005, 10 W 4/05
Die strafbewehrte Unterlassungerklärung in einem Rechtsstreit steht einem Anerkenntnis gleich. Ist vorprozessual keine Abmahnung ausgesprochen worden, hat der Gegner einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungklage keine Veranlassung zur Klage gegeben.
- OLG-HAMM, 10.02.2005, 28 U 133/03
1.
Ein Rechtsanwalt, der gemäß § 53 Abs. 1, 2 BRAO zum Urlaubsvertreter bestellt ist, hat bei Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift nicht nur deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sondern auch seine eigene Postulationsfähigkeit bei dem angerufenen Gericht zu prüfen.
2.
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein...
- OLG-KARLSRUHE, 22.12.2004, 15 W 23/04
Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören immer dann zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn die Parteien und der Streitgegenstand identisch sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten des Beweisverfahrens "notwendig" waren; ebenso spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Ergebnisse aus dem...
- BGH, 21.10.2004, V ZB 28/04
a) Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden (Anschluß an BGH, Beschl. v. 24. Juni 2004, VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485, 1486)...
- OLG-STUTTGART, 19.10.2004, 8 W 156/04
1. Wenn bei gleichen Parteien die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, sind dennoch die gesamten Kosten des selbständigen Beweisverfahrens notwendige Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO und nach der Kostenregelung des Hauptsacheverfahrens aufzuteilen, außer es wurde im...
- BGH, 24.06.2004, VII ZB 34/03
a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar.
b) Über diese Kosten kann gegebenenfalls gemäß § 96 ZPO gesondert entschieden werden.
c) Die Erstattungsfähigkeit der gerichtlichen Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufgrund des...
- OLG-NAUMBURG, 25.07.2003, 14 WF 192/02
Auch im Rahmen des § 91a ZPO sind die Grundsätze für eine anderweitige Kostentragungspflicht nach § 93d ZPO zu berücksichtigen.
- OLG-NAUMBURG, 04.11.2002, 14 WF 108/02
Im Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz umfasst die Kostenentscheidung der Hauptsache auch die Kosten dieser Verfahrensteile. Eine isolierte Kostenentscheidung ist nur zulässig, wenn in der Hauptsache keine Kostenentscheidung ergangen ist oder über die Hauptsache vor Abschluss des Anordnungsverfahrens befunden worden wäre...
- OLG-CELLE, 16.10.2002, 2 U 110/02
Der Anschlussberufungskläger hat auch dann die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, wenn das Berufungsgericht die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückweist und die Anschließung deshalb gemäß § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung verliert.
- OLG-NAUMBURG, 13.12.2001, 4 U 120/01
Zur Höhe des Schmerzensgeldes:
Für die Bemessungsgrundlage (vgl. hierzu BGH 18, 149) ist zunächst von Bedeutung, daß der Beklagte vorsätzlich gehandelt hat und sich an einer - nicht nur abstrakt, sondern konkret - besonders gefährlichen Straftat beteiligt hat. Von Bedeutung ist weiter, dass von dem Kläger keinerlei Anlass oder...
- OLG-FRANKFURT, 05.01.2000, 15 W 114/99
Verbraucherinsolvenzverfahren bei früherer selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit.
- OLG-NUERNBERG, 08.11.1999, 13 W 2637/99
ZPO § 494a
ZPO § 91
ZPO § 96
Keine Fristsetzung zur Klageerhebung bei sachlicher Identität des Beweisgegenstandes im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren auch im Falle unterschiedlich festgesetzter Streitwerte; entsprechende Anwendung von § 96 ZPO im Hauptprozeß für die durch die Streitwertdifferenz...
- OLG-SCHLESWIG, 14.10.1999, 16 W 185/99
Wer selbst Hilfskräfte beschäftigt, selbst alles kauft, Zeit und Dauer der Tätigkeit selbst bestimmt, eine Umsatzbeteiligung erhält und keinen Einzelanweisungen unterliegt, ist kein Arbeitnehmer.