- OLG-FRANKFURT, 03.04.2009, 19 W 13/09
Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 ZPO - hier: keine Veranlassung zur Erhebung der Klage - liegt bei dem Beklagten.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 20.02.2009, 5 W 28/09
a. Der Beklage kann jedenfalls dann, wenn er innerhalb der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO zunächst nur seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt, jedoch keinen Sachantrag angekündigt, noch innerhalb der anschließenden Frist zur Klageerwiderung sofort im Sinne des § 93 ZPO anerkennen.
b. Einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne des...
- OLG-STUTTGART, 03.02.2009, 8 W 34/009
Der Senat bleibt mit der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte dabei, dass auch ein "eingeschränktes" Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kostenlast zu einer Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach Nr. 1211 GKG-KV von 3,0 auf 1,0 führt.
- OLG-DUESSELDORF, 29.01.2009, I-24 W 85/08
1. § 93 ZPO ist auch auf eine Klage nach § 258 ZPO anwendbar.
2. Gerät der Beklagte mit einem Teil der Leistung in Verzug, so gibt er auch allenfalls hinsichtlich dieses Teils Veranlassung zur Klage auf künftige Leistung (hier bejaht für Zahlungen einer privaten Versorgungsrente).
- OLG-CELLE, 22.01.2009, 6 W 5/09
Seit die Zivilprozessordnung dahin geändert ist, dass das Anerkenntnis keiner mündlichen Verhandlung mehr bedarf (§ 307 Satz 2 ZPO), sondern jederzeit möglich ist, muss der Beklagte es innerhalb derjenigen Frist abgeben, die das Gericht ihm zur Stellungnahme auf denjenigen Schriftsatz gesetzt hat, der nach einer Klagänderung den...
- OLG-CELLE, 23.12.2008, 2 W 277/08
1. Wird einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren in vollem Umfang durch den Rechtspfleger abgeholfen, hat dieser auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Maßgabe der §§ 91 und 92 ZPO zu entscheiden.
2. § 93 ZPO findet keine entsprechende Anwendung zu Gunsten des Erstattungsberechtigten, wenn dieser die...
- OLG-FRANKFURT, 28.11.2008, 11 W 29/08 (Kart)
Klagt ein Gaslieferant gegen einen Netzbetreiber auf Rückzahlung von Konzessionsabgaben, braucht der Beklagte ein sofortiges Anerkenntnis, das gem. § 93 ZPO zur Kostenlast des Klägers führt, erst abgeben, nachdem durch geeignete Unterlagen oder durch ein Testat gemäß § 2 Absatz 6 Satz 3 KAV nachgewiesen ist, dass der Kläger...
- OLG-STUTTGART, 13.10.2008, 1 Sch 2/08
1. Der Rechtsgedanke des § 93 ZPO ist bei der Kostenentscheidung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von inländischen Schiedssprüchen unabhängig davon anwendbar, ob ein "Anerkenntnisbeschluss" in entsprechender Anwendung des § 307 ZPO ergehen kann.
2. Besteht die Verpflichtung aus dem Schiedsspruch in der Unterlassung...
- OLG-NUERNBERG, 26.05.2008, 5 U 737/06
1. Eine Berufung kann nur dann einseitig für erledigt erklärt werden, wenn anders eine angemessene Kostenentscheidung nicht erreicht werden kann.
2. Legt der zu Schadensersatz verurteilte Beklagte sein Rechtsmittel ein, weil das Gericht des ersten Rechtszugs entgegen § 108 SGB VII die Frage nach dem Vorliegen eines Arbeitsunfalls...
- OLG-NAUMBURG, 11.12.2007, 8 UF 230/07
Erklärt der Beklagte im schriftlichen Vorverfahren nur seine Verteidungsbereitschaft - statt einen klageabweisenden Sachantrag anzukündigen - kann er noch innerhalb der Frist zur Klageerwiderung "sofort" mit der günstigen Kostenfolge aus § 93 ZPO anerkennen.
- OLG-FRANKFURT, 30.11.2007, 1 W 78/07
Geht bei einer Stufenklage ein Kläger nach Erfüllung des zunächst ausgeurteilten Auskunftsanspruchs auf dieser Grundlage auf eine nunmehr bezifferte Leistungklage über, ohne dass der Beklagte für die Durchführung der Leistungsklage zusätzliche Veranlassung geboten hat, ist bei übereinstimmender Erledigung der Zahlungsklage vom...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 26.07.2007, 4 W 61/07
Ein sofortiges Anerkenntnis setzt nach der Bestimmung eines frühen ersten Termin nicht in jedem Fall voraus, dass das Anerkenntnis innerhalb der gesetzten Klageerwiderungsfrist (§ 277 Abs. 3 ZPO) erklärt wird.
- OLG-NAUMBURG, 08.06.2007, 4 UF 85/07
Entgegen den anderen Familiensenaten des Oberlandesgerichts ist der Senat weiterhin der Rechtsansicht, dass auch bei Aussetzung eine Kostenentscheidung des Familiengerichts nach § 93a ZPO zu erfolgen hat.
- OLG-HAMBURG, 29.03.2007, 3 W 182/06
Die Fruchtlosigkeit der Abmahnung wegen einer Werbung speziell im Internet belegt nicht, dass eine Abmahnung wegen derselben Werbung in Printmedien entbehrlich wäre.
Etwas anderes ergibt auch nicht die Ex-Post-Schau, wenn der Abgemahnte die spätere Abmahnung wegen der Printwerbung unbeantwortet lässt, weil ihm schon vor Ablauf der...
- OLG-HAMBURG, 29.03.2007, 3 U 193/06
Die Fruchtlosigkeit der Abmahnung wegen einer Werbung speziell im Internet belegt nicht, dass eine Abmahnung wegen derselben Werbung in Printmedien entbehrlich wäre.
Etwas anderes ergibt auch nicht die Ex-Post-Schau, wenn der Abgemahnte die spätere Abmahnung wegen der Printwerbung unbeantwortet lässt, weil ihm schon vor Ablauf der...
- OLG-FRANKFURT, 20.03.2007, 6 W 168/06
1. Zur fehlenden Klageveranlassung, wenn der Gläubiger eines Schutzrechtsanspruchs das Hauptsacheverfahren anstrengt, ohne abzuwarten, ob in der einen Tag später stattfindenden Berufungsverhandlung im Eilverfahren die beantragte einstweilige Verfügung erlassen wird.
2. Keine analoge Anwendung des § 8 IV UWG bei der Verfolgung von...
- OLG-MUENCHEN, 08.03.2007, 34 Sch 28/06
1. Zur Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, die neben sofort fälligen auch erst zukünftig fällig werdende Leistungen zum Gegenstand haben.
2. Die Vollstreckbarerklärung einer auf das Schiedsrichterhonorar bezogenen und bezifferten Kostenerstattungsanordnung des Schiedsgerichts ist unter dem Gesichtspunkt des Verbots, in...
- BGH, 28.02.2007, XII ZB 165/06
a) Wurde eine Folgesache auf Unterhalt oder Zugewinnausgleich im Scheidungsverbund zurückgenommen, ist die Kostenentscheidung der Ehesache, soweit sie auf der Rücknahme beruht, nach § 269 Abs. 5 ZPO isoliert mit der Beschwerde anfechtbar.
b) Das Beschwerdegericht kann die Ermessensentscheidung nach § 93 a Abs. 1 Satz 2 ZPO nur auf...
- OLG-ROSTOCK, 23.02.2007, 8 W 99/06
Der Ermäßigungstatbestand des KV 1211 Nr. 2 GKG kommt auch dann zum Tragen, wenn das Gericht wegen widerstreitender Kostenanträge nach einem Teilanerkenntnis gemäß § 93 ZPO in einem Schlussurteil über die Kosten zu entscheiden hat.
- OLG-HAMM, 15.02.2007, 9 W 9/07
Die Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 S. 2, 2. Alt. ZPO, die nach Klagerücknahme die Überbürdung der Kosten des Rechtsstreits auf den Beklagten "aus einem anderen Grund" erlaubt, betrifft grundsätzlich nur die Fälle des § 93 d ZPO (insoweit Übernahme von BGH NJW 2004, 223). Ein solcher "anderer Grund" ist nicht schon deshalb...