- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 31.03.2009, 2 SaGa 1/09
Auch im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung sind Arbeitskämpfe nicht grundsätzlich rechtswidrig.
Dieser Grundsatz gilt auch für gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes dienen.
Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach...
- OLG-CELLE, 20.10.2008, 13 W 108/08
Das Verfahren auf Fristsetzung zur Klageerhebung gemäß § 926 Abs. 1 ZPO und das Aufhebungsverfahren nach § 926 Abs. 2 ZPO stellen keine Verfahrenseinheit dar.
- OLG-STUTTGART, 21.08.2008, 2 U 13/08
Auch bei einer mit Ordnungsmittel-Androhung versehenen Urteilsverfügung wird die Vollziehungsfrist des § 929 II ZPO nur gewahrt, wenn das Urteil im Parteibetrieb zu-gestellt wird. Seine frühere abweichende, noch vielfach in UWG- und ZPO-Kommentaren zitierte Ansicht, dass die Amtszustellung eines solchen Urteils genüge (vgl. z.B....
- OLG-STUTTGART, 30.06.2008, 8 W 217/08
Entscheidet über die Anordnung der Klagefrist nach §§ 926 Abs. 1, 936 ZPO der Rechtspfleger (§ 20 Nr. 14 RpflG), so ist hiergegen für den Gläubiger die befristete Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG statthaft - bei Ablehnung für den Schuldner die sofortige Beschwerde gem. § 11 Abs. 1 RpflG, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
Die auf die...
- OLG-KARLSRUHE, 20.06.2008, 14 W 31/08
1. Wird eine erstinstanzlich ausgeurteilte einstweilige Verfügung durch Berufungsurteil in nicht nur geringfügiger Weise abgeändert, so beginnt die Vollziehungsfrist neu zu laufen.
2. Die Abänderung einer auf den Abdruck einer Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung ist dann geringfügig, wenn sie sich auf die...
- OLG-OLDENBURG, 19.06.2008, 8 U 25/08
1) Wird eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek auf Widerspruch hin durch Urteil bestätigt, so beginn ein neue Vollziehungsfirst, wenn in der Widerspruchsentscheidung erstmals eine Sicherheitsleistung angeordnet wird.
2) Innerhalb der neuen Vollziehungsfrist ist...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.05.2008, 1 W 168/07
Die Terminsgebühr entsteht nicht bei einer telefonischen Besprechung der Anwälte nach Erlass einer einstweiligen Verfügung und vor Einlegung des Widerspruchs, wenn der Bevollmächtigte des Antragstellers lediglich mitteilt, der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung solle zurückgenommen werden, und der Bevollmächtigte des...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 30.04.2008, 1 U 461/07
Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.
- LAG-MUENCHEN, 24.04.2008, 4 Sa 89/08
Aufhebung einer erstinstanzlich erlassenen Leistungsverfügung auf Weiterbeschäftigung im Rahmen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen fehlender rechtzeitiger Vollziehung durch Parteizustellung innerhalb der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO sowie einer nachträglichen erneut primär außerordentlich fristlosen - nicht offensichtlich...
- OLG-KARLSRUHE, 21.12.2007, 14 U 193/06
1. Wird eine erstinstanzlich ausgeurteilte einstweilige Verfügung durch Berufungsurteil in nicht nur geringfügiger Weise abgeändert, so beginnt die Vollziehungsfrist neu zu laufen.
2. Die Abänderung einer auf den Abdruck einer Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung ist dann geringfügig, wenn sie sich auf die...
- OLG-HAMM, 29.11.2007, 8 W 40/07
Das Verfahren über den Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung ist grundsätzlich ein Anwaltsprozess, auch wenn die Antragstellung vom Anwaltszwang befreit ist. Die Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen eine im Beschlusswege getroffene Entscheidung unterliegt deshalb dem Anwaltszwang.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 27.11.2007, 5 W 278/07
Auch im Falle des Erlasses der einstweiligen Verfügung durch das Beschwerdegericht ist nicht dieses, sondern das erstinstanzliche Gericht für die Entscheidung über den Widerspruch zuständig (gegen KG, 12. ZS, NJW-RR 2004, 1665, 1666).
- BAG, 18.09.2007, 9 AZR 672/06
1. Ein Bewerbungsverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG endet mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den ausgewählten Mitbewerber. Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber ist regelmäßig nur zur Neubescheidung von Bewerbungen verpflichtet, wenn er die ausgeschriebene Stelle noch nicht endgültig besetzt hat.
2. Eine Körperschaft...
- HESSISCHES-LAG, 23.08.2007, 5 TaBVGa 170/07
Bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung trägt der Betriebsrat auch die Glaubhaftmachungslast für die behauptete Nichteinhaltung seiner Mitbestimmungsrechte.
- BGH, 15.03.2007, 5 StR 536/06
Die wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung ist Voraussetzung für die Strafbarkeit nach § 4 GewSchG.
- OLG-HAMBURG, 30.01.2007, 3 W 239/06
Wird eine Unterlassungs-Beschlussverfügung, die antragsgemäß eine farbige Verbindungsanlage zum Verbot enthält und deren Ausfertigung ebenfalls mit farbiger Verbindungsanlage der Gläubigerin zugestellt wurde, innerhalb der Vollziehungsfrist dem Schuldner nicht so, sondern mit einer Verbindungsanlage in Schwarz-Weiß-Kopie...
- OLG-KOBLENZ, 25.01.2007, 2 U 1524/06
1. Der auf Widereinräumung des Besitzes gehende Anspruch aus § 861 BGB wegen verbotener Eigenmacht kann im Wege der einstweiligen Verfügung ohne besonderen Verfügungsgrund geltend gemacht werden und darf ausnahmsweise im Verfügungsverfahren als Leistungsverfügung zur endgültigen Befriedigung des Gläubigers führen.
2. Erklärt...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 30.11.2006, 4 Sa 412/06
Die einstweilige Verfügung auf Beschäftigung ist gemäß § 929 II ZPO durch Zustellung im Parteibetrieb zu vollziehen. Sind für den Verfügungsbeklagten Prozessbevollmächtigte bestellt, so ist an diese zuzustellen. (§ 172 ZPO)
- OLG-MUENCHEN, 24.08.2006, 6 U 4455/05
1. Die Dringlichkeitsvermutung des § 12/II UWG gilt nicht bei Verfügungsanträgen, die auf Markenrecht gestützt sind.
2. Bei Markenverletzungen kann sich aber die Dringlichkeit aus der Lage des Falles ergeben, wenn die behauptete Verletzungshandlung zu einer fortdauernden Schädigung des Markeninhabers führen kann.
- OLG-NAUMBURG, 14.07.2006, 10 U 15/06
Die Werbung eines Apothekers mit der Aussage, in seiner Apotheke könne kostenlos ein altes gegen ein neues Blutzuckermessgerät umgetauscht werden, ist auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn in der Werbeanzeige mit einem nur unauffälligen Schriftbild um eine Spende in Höhe von 0,50 Euro gebeten wird.