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JuraForum.deGesetzeZPO§ 917 ZPO - Arrestgrund bei dinglichem Arrest 

§ 917 ZPO - Arrestgrund bei dinglichem Arrest

Zivilprozessordnung

   Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
      Abschnitt 5 (Arrest und einstweilige Verfügung)

(1) Der dingliche Arrest findet statt, wenn zu besorgen ist, dass ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

(2) Als ein zureichender Arrestgrund ist es anzusehen, wenn das Urteil im Ausland vollstreckt werden müsste und die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Strafprozessordnung (StPO)
    • Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften)
      • Achter Abschnitt (Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung)
    • § 111d Anordnung des dinglichen Arrestes
    • § 111i Verlängerung der Beschlagnahme oder des Arrests
    • § 111o Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Vermögensstrafe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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