- OLG-FRANKFURT, 29.04.2008, 8 U 52/03
Die Gegenseitigkeit der Zwangsvollstreckung ist nicht verbürgt, wenn die Gerichte im Vollstreckungsstaat einem deutschen Zahlungstitel gegen den Fiskus (hier: Republik Argentinien) nur deklaratorische Wirkung beimessen bzw. ihn unter Hinweis auf die dortige (argentinische) Notstandsgesetzgebung als nicht durchsetzbar erachten (§ 917...
- OLG-FRANKFURT, 29.04.2008, 8 U 149/07
1. Dem Arrestkläger fehlt das Sicherungsbedürfnis, wenn er bereits aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels (hier: Urkundenvorbehaltsurteil) unmittelbar gegen die Arrestbeklagte vollstrecken kann. Es spielt keine Rolle, dass die Arrestbeklagte im Hauptsacheverfahren zur Zahlung nur Zug um Zug gegen Aushändigung von...
- OLG-CELLE, 29.11.2007, 13 U 174/07
a) Als Wissensvertreter einer juristischen Person i. S. von § 852 BGB a. F. ist nur der Bedienstete /Mitarbeiter anzusehen, der von dem Anspruchsinhaber mit der Verfolgung der in Frage stehenden Forderung oder allgemein mit der Betreuung und Verfolgung von Forderungen der hier in Frage stehenden Art in eigener Verantwortung betraut...
- OLG-CELLE, 16.07.2007, 13 W 77/07
Zur Frage, ob vorsätzliche Straftaten des Schuldners, die gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtet sind, regelmäßig einen Arrestgrund im Sinne von § 917 ZPO indizieren.
- OLG-DUESSELDORF, 22.03.2007, I-10 W 117/06
1. Zur Frage, ob ein zureichender Arrestgrund i.S. des § 917 Abs. 2 ZPO vorliegt, wenn das Urteil in der Volksrepublik China vollstreckt werden müsste.
2. Der bloße Wegzug ins Ausland ist zumindest dann nicht geeignet, einen Arrestgrund nach § 917 Abs. 1 ZPO zu begründen, wenn ausreichendes Inlandsvermögen vorhanden ist.
- OLG-THUERINGEN, 18.01.2006, 6 U 442/05
1. Das Widerspruchsrecht nach § 924 ZPO ist nur verwirkt. wenn dem Schuldner bekannt war, dass durch sein langes Zuwarten der Arrestgläubiger auf den Fortbestand des Zugriffsrechts vertraut und dementsprechende vermögensmäßige Dispositionen getroffen hat. Schutzwürdiges Vertrauen des Gläubigers kann erst entstehen, wenn über...
- LAG-MUENCHEN, 12.10.2005, 9 Sa 856/05
1. Während der Dauer des Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot und damit für den Arbeitgeber ein Anspruch auf Unterlassung von Wettbewerb.
Dieser kann bei Eilbedürftigkeit auch durch einstweilige Verfügung geltend gemacht werden.
2. Beruft sich der Arbeitnehmer, von dem die Unterlassung von...
- LAG-MUENCHEN, 14.09.2005, 9 Sa 891/05
1. Eine einstweilige Verfügung auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist eine Befriedigungsverfügung; mit ihr wird über den Beschäftigungsanspruch selbst entschieden.
2. Bei einer Befriedigungsverfügung muss eine Interessenabwägung stattfinden. Hierbei ist in erster Linie der zu erwartende Ausgang des...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 13.09.2005, 4 U 226/05
Zum Arrestgrund wegen Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat.
- OLG-DUESSELDORF, 27.04.2005, I-15 U 98/03
1. Der Staatsanwaltschaft ist bei der Prüfung, ob ein Anfangsverdacht i.S.d. § 152 StPO vorliegt, in tatsächlicher Hinsicht ein Beurteilungsspielraum und auch in rechtlicher Hinsicht eine gewisse Freiheit bei der Bildung ihrer Auffassung eröffnet. Die darauf gestützte Entscheidung, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, ist im...
- OLG-CELLE, 24.03.2005, 11 U 170/04
Die Veräußerung des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes stellt in der Regel einen tragenden Arrestgrund dar.
- OLG-DUESSELDORF, 25.01.2005, I-24 U 43/04
1. Der Rechtsanwalt muss von einem Arrestgesuch abraten, wenn er dieses nur auf Vermutungen seines Mandanten stützen kann (hier: befürchtete Vermögensverschiebungen durch geschiedenen Ehemann der Mandantin).
2. Zum Wegfall des Honoraranspruchs des Rechtsanwalts in einem solchen Fall.
3. Der Wert außergerichtlicher Verfolgung...
- OLG-FRANKFURT, 21.01.2005, 3 Ws 42/05
1. Bei der Arrestanordnung muss noch nicht entschieden werden, ob die Ansprüche des Staates oder wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 73 I 2 StGB die Ansprüche des Verletzten zu sichern sind.
2. Ob eine Anordnung des dinglichen Arrestes selbst dann erfolgen kann, wenn zu sichernde Ansprüche des Staates nicht in Betracht...
- BFH, 17.12.2003, I R 1/02
Eine rechtmäßig erlassene Arrestanordnung ist nicht gemäß § 325 AO 1977 wegen der Eröffnung des Konkurs-/Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arrestschuldners aufzuheben, wenn das FA die Arrestanordnung bereits vollzogen und dadurch ein Absonderungsrecht erlangt hat.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2003, 11 U 40/03
Ein Arrestgrund ergibt sich nicht allein aus dem Umstand, dass die Schuldnerin zu 100 % einem Konzern angehört, dessen Muttergesellschaft insolvent ist und über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (Abgrenzung zu BayObLG ZIP 83, 222).
- OLG-HAMBURG, 09.10.2001, 2 UF 61/01
Zur Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich ist der dingliche Arrest zulässig, sobald der Anspruch klagbar ist, also als Scheidungsfolgesache im Rahmen einer rechtshängigen Ehesache geltend gemacht werden könnte. Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988,...
- LAG-HAMBURG, 29.06.2001, 6 Sa 28/01
Bewusst arbeitsvertragswidriges Verhalten genügt für sich allein nicht, um daraus den Arrestgrund des § 917 Abs. 1 ZPO herzuleiten. Auch eine den zu sichernden Anspruch auslösende und gegen das Vermögen des Gläubigers gerichtete Straftat reicht allein nicht aus, um davon ausgehen zu können, dass der Schuldner eine Vollstreckung...
- OLG-KOELN, 02.06.1999, 16 W 14/99
Arrestgrund beim dinglichen Arrest
ZPO § 917
Es genügt nicht zur Darlegung des Arrestgrundes, dass der Schuldner bereits gegen das Gläubigervermögen gerichtete unerlaubte Handlungen begangen hat. Hieraus allein kann im Regelfall noch nicht die Vermutung abgeleitet werden, der Schuldner werde dann auch zur Vereitelung oder...
- EUGH, 10.02.1994, C-398/92
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
1. Nach Artikel 220 vierter Gedankenstrich EWG-Vertrag leiten die Mitgliedstaaten, soweit erforderlich, untereinander Verhandlungen ein, um zugunsten ihrer Staatsangehörigen die Vereinfachung der Förmlichkeiten für die gegenseitige Anerkennung und...