- BGH, 27.11.2008, I ZB 46/08
Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem...
- HESSISCHES-LAG, 22.10.2008, 12 Ta 325/08
1. Der Anspruch auf Lohnabrechung gemäß § 108 GewO ist nach § 887 ZPO zu vollstrecken. Die Erfüllung steht einer weiteren Vollstreckung entgegen. Der Anspruch ist erfüllt, wenn nachvollziehbar wird, wie der Arbeitgeber im einzelnen den Auszahlungsbetrag errechnet hat. Ein Streit über die materielle Richtigkeit der ausgewiesenen...
- OLG-OLDENBURG, 17.10.2008, 5 AR 41/08
Das nach § 72 Abs. 2 GVG bestimmte Landgericht ist auch für Zwangsvollstreckungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig.
- BGH, 22.09.2008, II ZR 257/07
a) Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch nicht die Annahme, er habe sich in einer für die Bejahung einer Haustürsituation erforderlichen typischen Überrumpelungssituation befunden und sei deshalb zum Widerruf der Erklärung nach § 1 Abs. 1 Satz...
- LAG-KOELN, 19.05.2008, 11 Ta 119/08
1. Der Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner vollstreckt werden. Das Vollstreckungsverbot des § 89 InsO kommt nicht zu Anwendung. Ansprüche auf Vornahme einer unvertretbaren Handlung (§ 888 ZPO) bleiben gegen den Schuldner selbst durchsetzbar.
2. Die...
- BGH, 27.03.2008, VII ZB 70/06
Wer einen Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer gepfändet und zur Einziehung überwiesen erhalten hat, kann aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weder einen Anspruch auf Vornahme von Verfahrenshandlungen im Steuerfestsetzungsverfahren gemäß § 888 ZPO durch Haftantrag gegen den Schuldner vollstrecken noch nach...
- OLG-FRANKFURT, 17.12.2007, 24 W 61/07
1. Die Verpflichtung zur Gestellung einer Bankbürgschaft ist vertretbare Handlung im Sinne des § 887 ZPO.
2. Eine Verurteilung in die Kosten der Gestellung der Bürgschaft kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung (§ 887 Abs. 2 ZPO) nur insoweit erfolgen, als die Annahme des Betrages und seine Rückzahlung im Falle des Wegfalls des...
- OLG-FRANKFURT, 19.11.2007, 20 W 173/07
Die Zwangsvollstreckung in einem WEG-Verfahren richtet sich allein nach den Vorschriften der ZPO. Für Verfahren, Rechtsmittel und Kostenentscheidung gelten die ZPO-Vorschriften. Eine Rechtsbeschwerde ist gegen eine Entscheidung des Landgerichts in einem Verfahren nach § 887 ZPO nur bei Zulassung in dem angefochtenen Beschluss...
- OLG-DUESSELDORF, 29.08.2007, I-16 W 44/07
Für einen Anspruch auf Buchauszug ist kein Raum mehr, wenn der Handelsvertreter bereits über den weitergehenden Anspruch auf Bucheinsicht einen rechtskräftigen Titel hat. Ein titulierter Buchauszugsanspruch kann in diesem Fall nicht mehr vollstreckt werden.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.05.2007, 20 U 107/05
Zur Haftung des Gründungsgesellschafters eines Immobilienfonds.
- BGH, 26.04.2007, I ZB 82/06
a) Eine auf der Grundlage des § 87c Abs. 2 HGB ergangene Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs ist grundsätzlich nach § 887 ZPO zu vollstrecken.
b) Der titulierte Anspruch ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der erteilte Buchauszug formal den Anforderungen des Urteilsausspruchs entspricht; Zweifel an der inhaltlichen...
- LAG-BREMEN, 12.09.2006, 3 Ta 85/06
1. Enthält eine Vereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich einen vollstreckbaren Teil - hier: Abrechnung für den Monat August 2005 - und einen nicht vollstreckbaren Teil - hier: Auszahlung des sich daraus ergebenden Entgelts, soweit noch nicht geschehen - ist der einheitliche Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes für beide...
- LAG-SAARLAND, 08.09.2006, 2 Ta 26/06
Wird in einem Prozessvergleich lediglich vereinbart, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen, so ist diese Vereinbarung in dem Vergleich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig, wenn sich aus dem Inhalt des Vergleichs nicht auch...
- BGH, 10.08.2006, I ZB 99/05
Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichtete Antrag nach § 887 Abs. 1 und 2 ZPO gilt als eine Angelegenheit im Sinne von § 58 Abs. 1 BRAGO.
- BGH, 10.08.2006, I ZB 110/05
Der Gläubiger, der die dem Schuldner obliegende vertretbare Handlung selbst vorgenommen hat, kann die ihm dadurch entstandenen Kosten nicht noch nachträglich im Vollstreckungsverfahren erstattet verlangen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 16.06.2006, 8 W 15/06
Erledigt sich ein auf §§ 887, 888 ZPO gestützter Antrag vor einer gerichtlichen Entscheidung, muss eine Kostengrundentscheidung ergehen.
- OLG-FRANKFURT, 22.05.2006, 11 W 13/06
Der Anspruch auf Vernichtung von Fotomaterial, das sich im Besitz des Schuldners befindet, ist nicht auf eine nicht vertretbare Handlung gerichtet, sondern kann gegebenenfalls gem. §§ 887, 892 ZPO durchgesetzt werden.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 17.11.2005, 8 U 392/04
a) Zur Auslegung der Parteibezeichnung
b) Zur Frage der "demnächstigen" Zustellung
c) Zur Verwirkung einer vertraglichen Rückbauverpflichtung
- LAG-HAMM, 27.07.2005, 6 Sa 16/05
Der durch eine betriebliche Übung begründete Anspruch auf Leistung verbilligter Energie von Arbeitnehmern und Ruheständlern kann sich in einen Anspruch auf Freistellung von Kosten der Energielieferung wandeln, wenn die Arbeitgeberin keine Endkunden mehr beliefert, jedoch noch mittelbar an der Energieversorgung beteiligt ist.
- OLG-CELLE, 21.04.2005, 11 U 263/04
Vollstreckt der Handelsvertreter aus einem Urteil, durch das der Prinzipal zur Erteilung eines Buchauszuges verurteilt worden ist, kann der Prinzipal gegenüber dem titulierten Anspruch nach § 887 Abs. 2 ZPO auf Zahlung eines Kostenvorschusses nicht mit einer Gegenforderung die Aufrechnung erklären.