- KAMMERGERICHT-BERLIN, 17.04.2009, 1 W 418/08
Mehrere Versuche der Vollstreckung einer auf Herausgabe der Wohnungsschlüssel lautenden einstweiligen Verfügung stellen - nur - eine Vollziehungsmaßnahme im Sinne des § 18 Nr. 4 RVG dar, wenn sie in innerem Zusammenhang stehen.
- LAG-HAMBURG, 03.09.2008, 8 Ta 27/07
Ein Titel auf Herausgabe von Arbeitspapieren kann in der Regel nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er auch die Verpflichtung zur Erstellung der Papiere beinhaltet. Das gilt auch dann, wenn die Herausgabe die Erstellung durch den Arbeitgeber logisch voraussetzt.
- BGH, 21.02.2008, I ZB 66/07
Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen...
- BGH, 17.01.2008, IX ZB 41/07
Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden.
Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein,...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 01.03.2005, 5 W 37/05
1. Einem Anwaltsvergleich kann Titelfunktion nur insoweit verliehen werden, als sich die Unterwerfung unter die sofortigen Zwangsvollstreckung auf den zu vollstreckenden Anspruch bezieht.
2. Die Verpflichtung zur Herausgabe der "entsprechenden Fahrzeugpapiere" in einem Anwalt vergleichen ist nicht hinreichend bestimmt.
- LAG-KOELN, 03.03.2004, 10 Ta 6/04
1. Die Herausgabevollstreckung bei Arbeitspapieren erfolgt nach § 883 ZPO, nicht nach § 888 ZPO.
2. Die Herausgabepflicht ist in der Regel eine Holschuld.
- OLG-FRANKFURT, 10.03.2003, 20 W 96/99
1) Wird einer Gesellschaft im Informationserzwingungsverfahren nach § 51 b GmbHG auferlegt, Einsicht zu gewähren und Auskunft zu erteilen, so richtet sich die Vollstreckung des Einsichtsrechts nach § 883 ZPO entsprechend, die des Auskunftsrechts nach § 888 ZPO (Anschluß OLG Ffm, NJW-RR 1992, 171 ff m.w.N.)
2) Die zu...
- OLG-FRANKFURT, 27.01.2002, 5 W 2/02
Wird die Verurteilung zur Bucheinsicht gemäß § 87 c Abs. 1 HGB entsprechend dem Gesetzeswortlaut tituliert und wählt der Unternehmer die Einsichtnahme durch den Handelsvertreter, dann ist damit zugleich ausgesprochen, dass dieser sich eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchsachverständigen bei der Einsichtnahme bedienen...
- OLG-THUERINGEN, 16.01.2002, 6 W 10/02
Im Regelfall üben an einer Ehewohnung beide Ehegatten gleichberechtigten und eigenständigen Mitbesitz aus, daher bedarf es zur Vollstreckung eines die Wohnung betreffenden Herausgabeanspruchs eines Titels gegen beide Ehegatten.
- BFH, 16.05.2000, VII B 200/98
BUNDESFINANZHOF
1. Ein finanzgerichtliches Urteil, in welchem die Finanzbehörde dazu verurteilt worden ist, Einsicht in eine bestimmte Akte zu gewähren, unterliegt grundsätzlich der Vollstreckung nach § 888 ZPO über die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung nichtvertretbarer Handlungen.
2. Beruft sich die Behörde auf das...
- OLG-ZWEIBRÜCKEN, 30.03.2000, 3 W 60/00
Vollstreckung eines Lieferanspruchs nebst Transport
Ein Anspruch auf Lieferung beweglicher Sachen (hier: Paletten) ist nach §§ 883, 884 ZPO zu vollstrecken, je nachdem, ob es sich bei der geschuldeten Ware um "bestimmte bewegliche Sachen" oder "eine Menge bestimmter beweglicher Sachen" handelt bzw. "eine bestimmte Menge vertretbarer...
- OLG-KARLSRUHE, 29.11.1999, 20 WF 102/99
Leitsatz:
Zur Vollstreckung der Verurteilung zur Vorlage von Belegen