JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 869 ZPO - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
Abschnitt 2 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen)
Titel 3 (Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen)
Die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung werden durch ein besonderes Gesetz geregelt.
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