JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 851d ZPO - Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
Abschnitt 2 (Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen)
Titel 1 (Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen)
Untertitel 3 (Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte)
Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Fußnoten:
Zu § 851d: Eingefügt durch G vom 26. 3. 2007 (BGBl I S. 368).
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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