- BGH, 18.12.2008, IX ZR 79/07
Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer...
- BGH, 23.10.2008, VII ZB 92/07
1. a) Die einem Landwirt nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche sind als sonstige Vermögensrechte nach § 857 ZPO grundsätzlich pfändbar.
b) Die einem Landwirt aus der nationalen Reserve nach Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche...
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 08.10.2008, 22 Sa 63/07
Arbeitnehmerbeiträge zur VBL, (Versorgungsordnung des Bundes und der Länder) sind mit den Beiträgen an eine Ersatzkasse vergleichbar und deshalb bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen.
- OVG-RHEINLAND-PFALZ, 07.08.2008, 7 A 10142/08.OVG
1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich...
- OLG-STUTTGART, 28.02.2008, 7 U 167/07
Auch nach Pfändung der Rechte aus einem Vorvertrag auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist der Hauptvertrag (Grundstückskaufvertrag) nicht mit dem Pfändungsgläubiger, sondern unverändert zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern abzuschließen. Der Schuldner kann diesen Anspruch aber nur mit Zustimmung des...
- OLG-FRANKFURT, 10.08.2007, 26 W 86/06
Die Unpfändbarkeit des Herausgabeanspruchs in Bezug auf Schuldverschreibungen ergibt sich weder aus § 851 ZPO noch aus anderen Gründen. Insbesondere stellt sich die Pfändung dieses Anspruchs nicht als rechtsmissbräuchlich dar.
- BFH, 31.07.2007, VII R 60/06
1. Eine Kapitallebensversicherung ist nicht deshalb unpfändbar, weil dem Versicherungsnehmer nach den Versicherungsbedingungen das Recht eingeräumt ist, statt einer fälligen Kapitalleistung eine Versorgungsrente zu wählen.
2. Darf der Vollstreckungsschuldner wegen des durch die Pfändung bewirkten relativen Verfügungsverbots...
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 20.06.2007, 8 PA 49/07
Den nach § 21 Abs. 1 der Satzung der niedersächsischen Rechtsanwaltsversorgung für die Erstattung von Versorgungsbeiträgen notwendigen Antrag kann nur das frühere Mitglied des Versorgungswerks, nicht aber der Insolvenzverwalter stellen.
- BGH, 24.05.2007, IX ZR 142/05
a) Der anwaltliche Beklagtenvertreter im Zivilprozess ist schon in der Eingangsinstanz verpflichtet, zum Schutz seiner Partei auf Schlüssigkeitsbedenken gegen die Klage hinzuweisen, wenn er nicht ausschließen kann, dass das Gericht solche Gesichtspunkte übersieht.
b) Beruht das zu Lasten des Mandanten ergangene Urteil auf einem...
- BGH, 28.03.2007, VII ZB 43/06
Ansprüche gegen die Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von § 850 c ZPO pfändbar.
- BGH, 29.03.2006, VII ZB 31/05
Macht ein Elternteil gemäß § 1629 Abs. 3 BGB Unterhaltsansprüche des Kindes geltend und zahlt der Unterhaltsschuldner auf ein Konto dieses Elternteils, so kann der Unterhaltsschuldner nicht als Vollstreckungsgläubiger wegen anderer Forderungen gegen den Kontoinhaber auf diesen Zahlungsbetrag vollstreckungsrechtlich Zugriff nehmen.
- BFH, 01.02.2005, VII B 198/04
Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit i.S. von § 851 Abs. 1 ZPO.
- BGH, 21.12.2004, IXa ZB 228/03
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind außerhalb des von § 851b ZPO umfaßten Bereichs grundsätzlich uneingeschränkt pfändbar.
- BGH, 05.11.2004, IXa ZB 17/04
Beihilfeansprüche nordrhein-westfälischer Landes- und Kommunalbeamter für Aufwendungen im Krankheitsfall sind für Gläubiger jedenfalls dann unpfändbar, wenn ihre Forderung nicht dem konkreten Beihilfeanspruch zugrunde liegt (keine Anlaßforderung) und dessen Anlaßgläubiger noch nicht befriedigt sind.
- BGH, 25.08.2004, IXa ZB 271/03
a) Die Unpfändbarkeit von landesgesetzlich begründeten Ansprüchen des öffentlichen Rechts folgt aus deren Unabtretbarkeit nur dann, wenn die Unpfändbarkeit mit dem verfassungsrechtlich geschützten Befriedigungsrecht der Gläubiger vereinbar ist.
b) Hiernach sind Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in...
- THUERINGER-OVG, 03.02.2004, 2 KO 434/03
Der Anspruch auf Auszahlung einer bewilligten Zuwendung ist als zweckgebundene Leistung grundsätzlich nicht abtretbar und pfändbar; er kann nicht mit einem anderen Anspruch aufgerechnet werden (hier: Aufrechnung mit Steuerschuld).
- BGH, 20.02.2003, IX ZR 102/02
Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten...
- OLG-THUERINGEN, 28.11.2001, 6 W 694/01
1. Hat bereits das Amtsgericht einen Beteiligten auf einen bestimmten Umstand hingewiesen, ist das Landgericht zu dessen Wiederholung nicht verpflichtet.
2. Einwendungen des Vollstreckungsschuldners, die inhaltlich Umstände im Sinne des § 850 i Abs. 1 ZPO betreffen, sind nicht mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO,...
- BGH, 07.06.2001, IX ZR 195/00
GesO §§ 1 Abs. 1 Satz 2, 10 Abs. 1; ZPO § 851 Abs. 1
Der Anspruch des Gemeinschuldners aus einem Darlehensvertrag mit der Zweckbindung, den Kreditbetrag einer bestimmten Person zu gewähren, gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Durch die Leistung des Kredits an den Begünstigten können daher die Gläubiger benachteiligt...
- BGH, 29.03.2001, IX ZR 34/00
AO 1977 § 309; ZPO §§ 829, 851
Die Ansprüche des Bankkunden gegen das Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit ("offene Kreditlinie") sind, soweit der Kunde den Kredit in Anspruch nimmt, grundsätzlich pfändbar.
BGH, Urteil vom 29. März 2001 - IX ZR 34/00 -
OLG Hamm
LG Essen