- BAG, 06.05.2009, 10 AZR 834/08
Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund...
- OLG-FRANKFURT, 23.12.2008, 7 U 218/07
Zur Pfändung von Ansprüchen an eine Lebensversicherung.
- BGH, 23.10.2008, VII ZB 16/08
Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über das gegen den Beschluss eingelegte Rechtsmittel.
- BGH, 23.10.2008, VII ZB 92/07
1. a) Die einem Landwirt nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche sind als sonstige Vermögensrechte nach § 857 ZPO grundsätzlich pfändbar.
b) Die einem Landwirt aus der nationalen Reserve nach Art. 42 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 zugewiesenen Zahlungsansprüche...
- BGH, 13.03.2008, VII ZB 62/07
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auch dann wirksam, wenn in dem Beschlussformular auf angeheftete Anlagen verwiesen wird, in denen die gepfändete Forderung bezeichnet ist. Die Anlagen als solche müssen nicht unterschrieben werden.
- BGH, 08.05.2007, XI ZR 278/06
Der Streitgegenstand ändert sich nicht, wenn der Kläger seine Aktivlegitimation zunächst aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und später aus einer Abtretung der Klageforderung herleitet (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, WM 1999, 1065, 1066).
- BGH, 21.09.2006, IX ZR 23/05
Im Drittschuldnerprozess kann der Beklagte grundsätzlich nicht einwenden, ein Dritter habe an dem gepfändeten Recht oder der gepfändeten Forderung ein die Veräußerung hinderndes Recht.
- OLG-FRANKFURT, 19.09.2006, 16 U 73/06
Zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Einziehungsklage für die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens durch die Schuldnerin an den Drittschuldner, der zugleich Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Schuldnerin ist.
- BGH, 13.07.2006, IX ZB 301/04
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig.
- BGH, 20.12.2005, VII ZB 50/05
Der Gläubiger des Miteigentümers eines Grundstücks kann dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auszahlung des Erlöses gemäß §§ 857, 829 ZPO pfänden und sich überweisen lassen, § 835 ZPO (Fortführung von BGHZ 90, 207 und 154, 64).
- OLG-KARLSRUHE, 07.09.2004, 15 AR 24/04
Wird der Antrag auf Überweisung einer gepfändeten Forderung (§ 835 Abs. 1 ZPO) nicht mit dem Pfändungsantrag verbunden, sondern erst später - nach der Forderungspfändung - gesondert gestellt, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gemäß § 828 Abs. 2 ZPO auf den allgemeinen Gerichtsstand der...
- BGH, 16.07.2004, IXa ZB 44/04
Das Vollstreckungsgericht darf beim Erlaß eines Pfändungs- und Überwei-sungsbeschlusses nicht anordnen, daß das Geldinstitut als Drittschuldner den verlängerten Pfändungsschutz gemäß § 55 Abs. 4 SGB I ohne gesonderte gerichtliche Entscheidung zu beachten habe.
- LAG-NIEDERSACHSEN, 14.02.2003, 16 Sa 1221/02
Ein Arbeitnehmer, der mit seiner Bank zur Sicherung von Darlehen eine Sicherungsabtretung seines Entgeltes vereinbart, handelt gegenüber der Pfändungsgläubigerin in einer gegen die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO verstoßenden Weise, wenn ihm gleichzeitig die Bank vereinbarungsgemäß die volle Verfügung über seine Konten auch...
- BGH, 14.02.2003, IXa ZB 56/03
Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts.
- BGH, 12.12.2001, IV ZR 47/01
1. Die Pfändung einer Forderung setzt einen im Zeitpunkt der Pfändung in der Person des Schuldners bestehenden Anspruch gegen den Drittschuldner voraus; ist dies nicht der Fall, ist sie schlechthin nichtig.
2. Das gilt auch, wenn der Anspruch auf Versicherungsleistung im Zeitpunkt der Pfändung zur Sicherheit abgetreten war und...
- BGH, 05.04.2001, IX ZR 441/99
ZPO §§ 829, 835, 259
a) Der Schuldner kann den Drittschuldner grundsätzlich auf Erfüllung der gepfändeten Forderung an die Pfändungsgläubiger verklagen.
b) Behauptet der Schuldner, die Befriedigung der Pfändungsgläubiger zehre die Forderung gegen den Drittschuldner nicht vollständig auf, kann er darüber hinaus auf Zahlung...
- OLG-DRESDEN, 21.02.2001, 18 U 1948/00
- 18 U 1948/00 -
Leitsatz:
Wirksamkeit der Verfügung eines Mitinhabers eines Oder-Kontos über eine (auch) ihm zustehende Auszahlungsforderung gegen die Bank trotz einer die Auszahlungsforderung des anderen Kontomitinhabers betreffenden Vorpfändung gemäß § 845 ZPO (Abweichung von: OLG Stuttgart, Urteil vom 20.12.1995, InVO 1999,...
- BGH, 09.10.2000, II ZR 75/99
BGB §§ 293, 390, 406, 615, 1275; GmbHG § 38; ZPO §§ 829, 835
a) Hat eine GmbH die Bestellung ihres Geschäftsführers wirksam widerrufen und an seiner Stelle einen anderen Geschäftsführer bestellt, läßt die Gesellschaft in der Regel erkennen, daß sie unter keinen Umständen zur weiteren Beschäftigung des abberufenen...
- OLG-THUERINGEN, 29.09.1999, 7 U 315/99
Eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an die spätere Gemeinschuldnerin fälschlicherweise erfolgte Geldüberweisung fällt in das Vermögen der späteren Gemeinschuldnerin. Der daraus resultierende Bereicherungsanspruch stellt lediglich eine einfache Gesamtvollstreckungsforderung iSd § 17 Abs. 3 Nr. 4 GesO dar und...
- BFH, 18.08.1998, VII R 114/97
BUNDESFINANZHOF
Der Pfändungsgläubiger eines Lohnsteuererstattungsanspruchs ist nicht berechtigt, durch Abgabe einer von ihm selbst oder seinem Bevollmächtigten für den Vollstreckungsschuldner ausgefertigten und unterschriebenen Einkommensteuererklärung für diesen die Veranlagung zur Einkommensteuer i.S. des § 46 Abs. 2 Nr. 8...