- BGH, 19.02.2009, V ZB 188/08
a) Mit der Vollstreckungsabwehrklage wird nicht das Verfahren fortgesetzt, das zu dem Erlass des Vollstreckungstitels geführt hat, sondern ein eigenständiger neuer Rechtsstreit eingeleitet.
b) Die Zuständigkeitsregelung in § 72 Abs. 2 Satz 1 GVG gilt auch für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem über die...
- OLG-FRANKFURT, 29.01.2008, 9 W 1/08
1. Einwendungen der Antragstellerin gegen die Wirksamkeit des Forderungsübergangs sind in den Klauselverfahren nach §§ 732, 795, 797 III; 768 ZPO geltend zu machen. Für die Vollstreckungsgegenklage ist Raum nur, wenn der Schuldner die Aktivlegitimation des Titelgläubigers infolge einer von ihm wirksam gehaltenen Abtretung in Frage...
- OLG-FRANKFURT, 16.05.2006, 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 02.02.2006, 16 U 28/05
Vergibt der Geschäftsführer einer Immobilienfonds GbR (Bauherrenmodell) außerhalb des Generalübernehmervertrages Aufträge an mit ihm verbundene Firmen (hier: an eine KG, deren einziger Kommanditist sowie einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär GmbH er war) zu weit überhöhten Preisen, kommt eine...
- OLG-FRANKFURT, 04.08.2005, 20 W 344/05
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (§§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 2, 795 ZPO) geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 01.03.2005, 5 W 37/05
1. Einem Anwaltsvergleich kann Titelfunktion nur insoweit verliehen werden, als sich die Unterwerfung unter die sofortigen Zwangsvollstreckung auf den zu vollstreckenden Anspruch bezieht.
2. Die Verpflichtung zur Herausgabe der "entsprechenden Fahrzeugpapiere" in einem Anwalt vergleichen ist nicht hinreichend bestimmt.
- BAYOBLG, 29.12.2004, 2Z BR 228/04
1. Eine Aufklärungsverfügung des als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchamts ist in der Regel nicht anfechtbar.
2. Die Eintragung einer Zwangshypothek setzt u.a. voraus, dass die Zustellung des Schuldtitels an den Schuldner nachgewiesen ist. Wird die Zustellung im Parteibetrieb vorgenommen, so ist es erforderlich, dass dem...
- OLG-FRANKFURT, 29.06.2004, 20 W 427/03
Beantragt der Gläubiger die Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf die Erben hinsichtlich einer notariellen Unterwerfungserklärung des Erblassers unter die sofortige Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück, so kann er den Nachweis der Rechtsnachfolge auch durch die Vorlage einer Ausfertigung des Erbscheins führen, wenn...
- OLG-NAUMBURG, 19.01.2004, 5 W 3/04
Nur wenn der Beschwerdeführer einen Ermessensfehler des Erstgerichts oder die greifbare Gesetzeswidrigkeit des Beschlusses schlüssig vorträgt, ist die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Prozessgerichts des ersten Rechtszuges über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ausnahmsweise statthaft.
- LAG-BERLIN, 30.05.2003, 3 Ta 926/03
Selbst wenn die Regelung des § 726 Abs. 1 ZPO grundsätzlich auch dann eingreift, wenn der Vollstreckungstitel - wie beim Vergleich mit Vorbehalt des Widerrufs - aufschiebend bedingt ist, so ist jedenfalls bei einem gegenüber dem Gericht zu erklärenden Widerruf nicht der Rechtspfleger, sondern der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 28.05.2003, 3 W 112/03
1. Die vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle entgegen §§ 726 Abs. 1 ZPO, 20 Satz 1 Nr. 12 RPflG erteilte Vollstreckungsklausel ist nicht unwirksam.
2. Hat der Gläubiger eine sog. einfache Vollstreckungsklausel in Händen, kann das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Erteilung einer sog. titelergänzenden Klausel fehlen.
- OLG-NAUMBURG, 09.01.2003, 2 U 42/02
1. Der Gute Glaube an die Wirksamkeit der Vollmacht zur Abgabe der Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung unterfällt nicht dem Schutz § §§ 171 ff. BGB.
2. Denn Vertrauensschutz gemäß § 172 BGB genießt sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes nur derjenige...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 22.07.2002, 7 U 271/01
Der Ersteigerer eines Grundstücks kann dem Gläubiger einer in das geringste Gebot fallenden Sicherungsgrundschuld im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage jedenfalls dann keine Einwendungen aus der zwischen dem Gläubiger mit dem Darlehensnehmer und früheren Eigentümer getroffenen Sicherungsabrede entgegenhalten, wenn er nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 11.07.2002, 3A W 56/02
Ist der gebührenbefreite Streitgenosse einer Partei im Innenverhältnis verpflichtet, den nicht gebührenbefreiten Streitgenossen von Gerichtskosten freizuhalten, so sind im Kostenansatzverfahren keine - auch nicht die hälftigen - Gerichtsgebühren anzusetzen. Dies gilt jedenfalls in den Fällen in denen sich der Ausgleichsanspruch...
- OLG-NAUMBURG, 11.07.2002, 2 U 13/02
1. Die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG erfasst auch zugleich die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht (BGH, NJW 2002, 66, 67).
2. Die Nichtigkeit der Vollmacht hat die Unwirksamtkeit des Vertretergeschäfts zur Folge, wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.07.2002, 7 U 69/01
1. Eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte und von dem Vertretenen nicht genehmigte Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann, weil sie als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen untersteht, nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§...
- OLG-NAUMBURG, 23.11.2001, 5 W 109/01
Offenkundig (§ 291 ZPO) ist eine Tatsache, wenn sie allgemeinkundig oder jedenfalls gerichtskundig ist (Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., § 291 Rn. 1 und 2).
Ersteres setzt voraus, dass sie Tatsache einem beliebig großen Personenkreis bekannt ist oder von jedermann ohne besonderes Fachwissen auf einfache Weise, etwa anhand allgemein...
- OLG-DUESSELDORF, 13.06.2001, 3 Wx 116/01
Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde kann mit der Behauptung, die Briefgrundschuld sei abgegeben worden, nur verlangt werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Grundschuldbrief übergeben worden oder die Briefübergabe durch Abtretung des Herausgabeanspruchs oder eine...
- BGH, 03.04.2001, XI ZR 120/00
§§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 5, 795 ZPO
Die Beweislast für die erfolgte Hingabe eines Darlehens trägt der Darlehensgläubiger auch dann, wenn der die Hingabe bestreitende Schuldner in notarieller Urkunde den Empfang als Darlehen bestätigt, sich der Zwangsvollstreckung unterworfen und dem Notar gestattet hat, eine vollstreckbare...
- OLG-MUENCHEN, 12.03.2001, 7 W 811/01
Leitsatz:
Verpflichtet sich der Unterhaltsschuldner in einer vollstreckbaren Scheidungsfolgenvereinbarung, seiner geschiedenen Ehefrau "zwei Jahre lang" einen i.e. näher bezifferten Unterhalt zu bezahlen, dessen Höhe nach Fristablauf überprüft werden soll, so wird damit ein Titel nur für die Dauer von zwei Jahren begründet, wenn...