( dauerhaft?)  

JuraForum.deGesetzeZPO§ 765 ZPO - Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug 

§ 765 ZPO - Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug

Zivilprozessordnung

   Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
      Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wenn



Weitere Paragraphen:


Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze lizenziert von:



http://www.juraforum.de/gesetze/zpo/765-vollstreckungsgerichtliche-anordnungen-bei-leistung-zug-um-zug

© "§ 765 ZPO - Vollstreckungsgerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.

© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche

ANZEIGEN