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JuraForum.deGesetzeZPO§ 735 ZPO - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein 

Stand: 19.04.2013

§ 735 ZPO - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein

Zivilprozessordnung

   Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
      Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)

Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.


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