JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 735 ZPO - Zwangsvollstreckung gegen nicht rechtsfähigen Verein
Buch 8 (Zwangsvollstreckung)
Abschnitt 1 (Allgemeine Vorschriften)
Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil.
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