- LAG-HAMM, 10.11.2008, 14 Sa 1507/08
1. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil durch das Berufungsgericht erfolgt ausschließlich nach § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG i.V.m. § 719 Abs. 1 ZPO. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber zusammen mit einer Stattgabe der Kündigungsschutzklage zur Weiterbeschäftigung bis zur...
- BGH, 04.06.2008, XII ZR 55/08
a) Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.04.2008, 12 U 25/08
1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt...
- OLG-KOBLENZ, 10.04.2008, 6 U 111/08
1. Wird ein stattgebendes Urteil, mit dem zur Zahlung eines bestimmten Betrages und zur Erteilung von Auskunft verurteilt wurde, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages für vorläufig vollstreckbar erklärt, so bezieht sich die Anordnung der vorläufigen Vollstreckung nicht auf den...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.02.2008, 5 W 50/08
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- LAG-DUESSELDORF, 03.01.2008, 13 Sa 1895/07
Zur Frage, ob eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Landesarbeitsgericht in Betracht kommt, wenn der Schuldner es versäumt hat, bereits im erstinstanzlichen Verfahren einen Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG zu stellen.
- OLG-ROSTOCK, 08.11.2007, 6 U 154/07
1. Bei einer im Urteilswege erlassenen einstweiligen Verfügung ist eine - grundsätzlich zulässige - Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. §§ 719, 707 ZPO nur ausnahmsweise und unter besonderen Umständen erlaubt. Solche Ausnahmefälle können vorliegen, wenn bereits feststeht, dass das Urteil aufzuheben oder die fehlende...
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 23.08.2007, 15 Sa 1630/07
1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil des Arbeitsgerichts kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im erstinstanzlichen Verfahren einen Schutzantrag nach § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zu stellen, es sei denn, die Gründe, auf die der...
- OLG-KARLSRUHE, 05.03.2007, 14 W 84/06
1. Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beseitigt nicht die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Titels (hier: einer im Wege der einstweiligen Verfügung ergangenen Anordnung zum Abdruck einer Gegendarstellung). Sie bewirkt vielmehr lediglich, daß die Vollstreckbarkeit nur für die Zukunft und nur so lange entfällt,...
- BGH, 30.01.2007, X ZR 147/06
Die Zwangsvollstreckung würde dem Schuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen, wenn im Falle der Aufhebung oder Abänderung des Vollstreckungstitels der Gläubiger voraussichtlich wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sein wird, den beigetriebenen Geldbetrag zurückzuzahlen.
- SAECHSISCHES-LAG, 19.09.2006, 7 Sa 617/06
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollsteckung aus dem eine Leitungsverfügung erlassenden Urteil durch Berufungsgericht.
- OLG-KOBLENZ, 04.07.2006, 6 W 391/06
1. Für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen gem. § 776 ZPO ist auch im FAlle einer einstweiligen Einstellung der Vollstreckung nicht das Prozessgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig.
2. Beantragt nach einstweiliger Einstellung der Vollstreckung die verurteilte Partei vor dem Przessgericht die Aufhebung von...
- BGH, 06.06.2006, XII ZR 80/06
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht kommt im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht, wenn der Schuldner es versäumt hat, im Berufungsrechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO zu stellen, obwohl ihm ein solcher Antrag möglich und zumutbar gewesen wäre (im...
- OLG-KOBLENZ, 09.05.2006, 12 W 254/06
Die sofortige Beschwerde findet nach herrschender Meinung gegen einen Beschluss gemäß § 769 Abs. 1 ZPO nicht statt. Sie ist analog § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO ausgeschlossen. Dagegen bestehen Bedenken aufgrund des rechtsstaatlichen Gebots der Rechtsmittelklarheit. Danach ist es uerst Sache des Gesetzgebers eindeutige Vorschriften über...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 21.03.2006, 5 W 67/06
Gegen Beschlüsse über die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist das Rechtsmittel der sofortigen bzw. außerordentlichen Beschwerde seit Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes unzulässig.
- LAG-NUERNBERG, 05.01.2006, 6 Ta 255/05
1. Gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
2. Dies gilt auch für einen im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage des § 767 ZPO gestellten Einstellungsantrag nach § 769 ZPO.
3. Für eine Einstellung nach § 769 ZPO gelten dieselben...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 05.01.2006, 1 UH 664/05
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Berufungsgericht kommt - sofern die im angefochtenen Urteil tenorierte Geldforderung lediglich gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar ist - nur dann in Betracht, wenn konkrete Umstände belegen, dass die Sicherheitsleistung des Gläubigers nicht...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.12.2005, 5 W 332/05
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.10.2004, 2 U 145/03
1. Das Berufungsgericht kann in entsprechender Anwendung von § 707 Abs. 1 und § 719 ZPO anzuordnen, dass die Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a nur gegen Sicherheitsleistung begonnen oder fortgesetzt werden darf, wenn der beklagte Schuldner darlegt und glaubhaft macht, zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage zu sein und schon...
- OLG-HAMBURG, 30.09.2004, 5 W 120/04
1. Der Schuldner hat eine mit einer einstweiligen Verfügung verhängte Auskunftsverpflichtung unbeschadet einer bestehenden rechtlichen Zwangslage sowie tatsächlicher und rechtlicher Bedenken gegenüber einer Anspruchsdurchsetzung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes als verbindliches Gebot unbedingt zu erfüllen.
2. Auch die...