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JuraForum.deGesetzeZPO§ 703c ZPO - Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung 

§ 703c ZPO - Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung

Zivilprozessordnung

   Buch 7 (Mahnverfahren)

(1) Der Bundesminister der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei Formulare einzuführen.
Für

können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.

(2) Soweit nach Absatz 1 Formulare für Anträge und Erklärungen der Parteien eingeführt sind, müssen sich die Parteien ihrer bedienen.

(3) Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, in dem bei einem Amtsgericht die maschinelle Bearbeitung der Mahnverfahren eingeführt wird; sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

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