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JuraForum.deGesetzeZPO§ 703 ZPO - Kein Nachweis der Vollmacht 

§ 703 ZPO - Kein Nachweis der Vollmacht

Zivilprozessordnung

   Buch 7 (Mahnverfahren)

Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht.
Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern.



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