JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 698 ZPO - Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
Buch 7 (Mahnverfahren)
Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.
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