- BGH, 28.02.2008, III ZB 76/07
Die zeitliche Grenze für dem Antragsteller zurechenbare geringfügige Verzögerungen kann bei Abgabe der Streitsache an das Prozessgericht nach Erhebung des Widerspruchs gegen einen ergangenen Mahnbescheid nicht anhand der Regelung des § 691 Abs. 2 ZPO bestimmt werden.
- OLG-NAUMBURG, 04.09.2007, 1 AR 24/07 (Zust.)
1. Bestehen Anhaltspunkte für eine eigene örtliche Zuständigkeit des angerufenen Mahngerichts, so ist diesen von Amts wegen nachzugehen, bevor eine Abgabe an ein anderes Gericht in Erwägung gezogen wird.
2. Tritt eine nach englischem Recht gegründete Limited unter einer inländischen Geschäftsanschrift auf, ist zu prüfen, ob es...
- OLG-MUENCHEN, 09.07.2007, 31 AR 146/06
1. Keine Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten, wenn das verweisende Gericht mit keinem Wort auf den bei ihm bestehenden besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts eingeht.
2. Spätestens nach Zustellung der Anspruchsbegründung an den Beklagten greift die perpetuatio fori und kann ein erst im...
- OLG-SCHLESWIG, 02.02.2007, 2 W 16/07
1. Bei vorausgegangenem Mahnverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die vom Empfangsgericht vorzunehmende Zuständigkeitsprüfung der Zeitpunkt des Akteneingangs gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO.
2. Die verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO im Mahnbescheidsantrag setzt voraus, dass mindestens zwei Gerichtsstände zur...
- OLG-MUENCHEN, 23.11.2006, 31 AR 138/06
1. Die Rechtsprechung, wonach die Bezeichnung des streitigen Gerichts im Mahnbescheidsantrag die Ausübung eines der Klagepartei zwischen mehreren Gerichtsständen zustehenden Wahlrechts darstellt, setzt ein zu diesem Zeitpunkt bestehendes Wahlrecht voraus. Entsteht das Wahlrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt im Mahnverfahren, so...
- OLG-FRANKFURT, 15.03.2006, 19 W 9/06
Die Zurücknahme des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides kommt nach Einleitung des Streitverfahrens nicht mehr in Betracht; wird sie gegenüber dem Streitgericht erklärt, ist sie als Klagerücknahme auszulegen.
- OLG-DRESDEN, 02.01.2006, 8 W 1535/05
1. Zu den Anforderungen an einen Streitantrag und eine Abgabe im Sinne von § 696 Abs. 1 ZPO.
2. Begründet der Darlehensgeber (hier eine Anstalt des öffentlichen Rechts), nachdem gegen einen zur Hemmung der Verjährung des unstreitig bestehenden Rückzahlungsanspruchs erwirkten Mahnbescheid insgesamt Widerspruch eingelegt wurde, im...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 01.12.2005, 8 U 623/04
a. Die nicht "alsbaldige" Abgabe ins Streitverfahren berührt die verjährungshemmende Wirkung der Zustellung nicht.
b. Bei rückständigen (Vertrags-)Zinsen beginnt die Verjährung nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB jedenfalls erst nicht mit dem Schluss des Jahres, in dem die Zinsen jeweils fällig geworden sind.
- BVERWG, 25.11.2005, BVerwG 4 C 15.04
In einem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB darf vereinbart werden, dass der Vertragspartner auch die verwaltungsinternen Kosten (Personal- und Sachkosten) zu tragen hat, die der städtebaulichen Planung einer Gemeinde zurechenbar sind. Ausgenommen hiervon sind Kosten für Aufgaben, die die Gemeinde nicht...
- OLG-DRESDEN, 14.09.2005, 8 U 1024/05
1. Die Inkassobank hat gegen ihren Kunden, der ihr eine Lastschrift zum Einzug vorgelegt hat, einen vertraglichen Aufwendungsersatzanspruch, wenn sie der Zahlstelle nach (rechtzeitigem) Widerspruch des Schuldners den eingezogenen Betrag erstattet.
2. Beteiligt sich der Kunde unter ersichtlich verdächtigen Umständen in unredlicher...
- BGH, 21.07.2005, VII ZB 39/05
§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO findet nicht entsprechend Anwendung, wenn der Kläger nach Abschluß des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknimmt.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 24.03.2005, 8 W 14/05
§ 269 Abs.3 ZPO findet grundsätzlich keine entsprechende Anwendung, wenn ein Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 Abs.4 Satz 1 ZPO zurückgenommen wird. Dem Interesse des Antragsgegners, eine Kostenentscheidung gegen den Antragsteller zu erhalten, wird dadurch Rechnung getragen, dass ihm § 696 Abs.1 ZPO...
- OLG-FRANKFURT, 24.02.2005, 21 AR 133/04
Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.
- BGH, 07.10.2004, I ZB 20/04
Nimmt der Antragsteller den Mahnantrag zurück, ist für eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nicht das Mahngericht zuständig, sondern das für die Durchführung des streitigen Verfahrens zuständige Gericht. An dieses ist auch nach Rücknahme des Mahnantrags auf Antrag einer Partei das Verfahren vom Mahngericht zur...
- BGH, 17.06.2004, IX ZB 206/03
Kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden, weil der Aufenthalt des Antragsgegners unbekannt ist, kommt eine Überleitung in das streitige Verfahren nicht in Betracht.
- OLG-KARLSRUHE, 16.06.2004, 15 AR 18/04
Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts gemäß § 36 Abs. 1 Ziff. 6 ZPO setzt in der Regel voraus, dass eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte örtlich zuständig ist. Sind hingegen beide bisher beteiligten Gerichte unzuständig, erfolgt im Bestimmungsverfahren eine Rückgabe an das Prozessgericht, bei dem das...
- OLG-DRESDEN, 17.03.2004, 8 W 82/04
Bei Teilzahlung nach Erlass eines Mahnbescheides und entsprechender Teilrücknahme vor Abgabe an das Streitgericht entspricht der Streitwert des Klageverfahrens auch dann lediglich dem noch gestellten Antrag, wenn bereits im Mahnbescheid die Abgabe beantragt wurde.
- OLG-DUESSELDORF, 25.08.2003, I-24 W 41/03
1. Im Mahnverfahren lässt der Antrag auf Verweisung der Sache an das Streitgericht die volle Prozessgebühr für den Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners entstehen.
2. Diese Gebühr ist erstattungsfähig, wenn der Antragsteller das Verfahren nicht innerhalb angemessener Frist weiterbetrieben hat.
- OLG-FRANKFURT, 05.06.2003, 20 W 182/2003
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine...
- BAYOBLG, 10.04.2003, 1Z AR 32/03
Zur Frage der Bindungswirkung einer Verweisung auf Grund einer nach Rechtshängigkeit abgeschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung.