- BGH, 06.03.2008, III ZR 206/07
Die Rückwirkung der Zustellung des Mahnbescheids auf den Eingang des Antrags (§ 693 Abs. 2 ZPO in der Fassung des Gesetzes vom 3. Dezember 1976, BGBl. I S. 3281, und in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001, BGBl. I S. 3138, sowie § 167 ZPO n.F.) setzt nicht voraus, dass die Verjährung...
- BGH, 27.04.2006, I ZR 237/03
Die Zustellung eines Mahnbescheids ist dann nicht mehr demnächst i.S. von § 693 Abs. 2 ZPO a.F., § 167 ZPO erfolgt, wenn der Antragsteller es unterlassen hat, beim Mahngericht nach Ablauf einer je nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Frist nachzufragen, ob die Zustellung bereits veranlasst worden ist, und dieses...
- OLG-MUENCHEN, 02.11.2004, 13 U 3554/04
1. Die schlüssige Abnahme eines Bauwerks kann in der Regel frühestens einen Monat nach der In-Gebrauch-Nahme (hier: Einzug in ein Wohnhaus) angenommen werden.
2. § 167 ZPO n. F. (entspricht §§ 270 Abs. 3, 693 Abs. 2 ZPO a. F.) begründet keine Rückwirkungsfiktion, wenn der Gläubiger objektiv die Verjährung nicht durch...
- BGH, 21.03.2002, VII ZR 230/01
Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung aufgrund einer unzutreffenden Postanschrift des Antragsgegners nicht zugestellt werden kann, ist gemäß § 693 Abs. 2 ZPO demnächst zugestellt, wenn er nach Zugang der Mitteilung der Unzustellbarkeit beim Antragsteller innerhalb eines Monats zugestellt wird.
- OLG-HAMM, 09.01.2002, 20 U 177/99
1) Soweit § 10 AHB eine fristwahrende "Erhebung der Klage" verlangt, ist die Klausel unwirksam (§§ 12 III, 15 a VVG).
2) Eine Belehrung des Versicherers, die statt der gerichtlichen Geltendmachung des Leistungsanspruchs (§ 12 III VVG) auf die Klageerhebung abstellt, ist unrichtig und damit unwirksam, weil zur Fristwahrung die...
- OLG-FRANKFURT, 18.09.2001, 23 U 12/00
Zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 KO und einer alsbaldigen Abgabe der Streitsache an das zuständige Gericht (§ 696 Abs. 3 ZPO).
- OLG-DRESDEN, 31.01.2001, 8 U 1339/00
Die Zustellung eines Mahnbescheids erst mehrere Wochen oder Monate nach Ablauf der zu wahrenden Frist kann noch als "demnächst" gelten, wenn der Antragsteller alles ihm Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan hat. Das ist nicht der Fall, wenn es sein Prozessbevollmächtigter unterließ, spätestens binnen zwei Wochen die...
- BGH, 30.11.1999, VI ZR 207/98
ZPO §§ 286 B, G; 690, 693
a) Die urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage in einem anderen Verfahren ermöglicht regelmäßig auch dann keine verfahrensrechtlich zulässige Beurteilung der Glaubwürdigkeit dieses Zeugen, wenn sich in der Akte des anderen Verfahrens Vermerke über die Umstände der...
- BGH, 16.09.1999, VII ZR 307/98
ZPO § 691 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 693, § 703 c Abs. 2
a) Wird ein Mahnbescheid nach der Berichtigung des Antrags erlassen, wirkt seine Zustellung auf den Zeitpunkt zurück, wenn sie im Sinne des § 693 Abs. 2 ZPO "demnächst" erfolgt.
b) Wird dem Antragsteller durch eine Zwischenverfügung des Rechtspflegers die Möglichkeit...
- BGH, 27.05.1999, VII ZR 24/98
ZPO § 690 Abs. 1, § 693 Abs. 2
Ist ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids, der am letzten Tag des Ablaufs der Verjährungsfrist bei Gericht eingeht, unvollständig und wird er vom Antragsteller auf Zwischenverfügung des Rechtspflegers ergänzt, so ist die Zustellung des Mahnbescheids 14 Tage nach Zugang der Zwischenverfügung...