- BGH, 23.09.2008, XI ZR 253/07
a) Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.
b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende...
- BGH, 10.07.2008, IX ZR 160/07
a) Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt.
b) Wird jemand durch Mahnbescheid auf...
- OLG-SCHLESWIG, 06.06.2008, 2 W 76/08
Kosten, die das Mahngericht an sich in den Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid hätte aufnehmen müssen, sind von diesem - und nicht vom fiktiven Prozessgericht - zu ergänzen.
- OLG-KARLSRUHE, 26.03.2008, 7 U 104/07
Die Frage, welcher Anspruch mit verjährungsunterbrechender Wirkung im Mahnverfahren geltend gemacht wurde, beurteilt sich danach, wie ein objektiver Empfänger die Angaben im Mahnbescheid verstehen musste. Dabei sind auch Schreiben des Gläubigers zu berücksichtigen, auf die im Mahnbescheid Bezug genommen oder in denen dem Schuldner...
- BGH, 23.01.2008, VIII ZR 46/07
Zur Individualisierung eines Schadensersatzanspruchs des Wohnraumvermieters wegen Beschädigung sowie unzureichender Reinigung der Mietsache nach Beendigung der Mietzeit kann die irrtümliche Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten" genügen, wenn der Antragsteller zugleich auf ein vorprozessuales...
- OLG-KARLSRUHE, 17.04.2007, 17 U 336/06
1. Der Zweck der nach § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gebotenen Individualisierung des prozessualen Anspruchs im Mahnantrag beschränkt sich nicht auf einen materiell-rechtlichen Anspruch.
2. Daraus folgt, dass der mit "Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens" im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft...
- OLG-MUENCHEN, 23.11.2006, 31 AR 138/06
1. Die Rechtsprechung, wonach die Bezeichnung des streitigen Gerichts im Mahnbescheidsantrag die Ausübung eines der Klagepartei zwischen mehreren Gerichtsständen zustehenden Wahlrechts darstellt, setzt ein zu diesem Zeitpunkt bestehendes Wahlrecht voraus. Entsteht das Wahlrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt im Mahnverfahren, so...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.02.2006, 8 U 164/05
Zu den Wirkungen der Streitverkündung; Beruft sich der auf Zahlung von Miete in Anspruch genommene Mieter gegenüber dem Vermieter darauf, dass sein (des Mieters) Untermieter die Miete wegen Mängeln gemindert habe , kann eine Streitverkündung des Mieters an den Untermieter nicht zur Hemmung der Verjährung der Mietansprüche des...
- BGH, 17.11.2005, IX ZR 8/04
1. Zur Bezeichnung des Anspruchs in einem Mahnbescheid, wenn Ansprüche aus eigenem und aus abgetretenem Recht geltend gemacht werden.
2. Ein Rechtsbeistand hat seinen Auftraggeber vor Rechtsnachteilen durch Verjährung zu bewahren, auch wenn dieser zusätzlich einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
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- OLG-BREMEN, 20.10.2005, 2 U 9/05
1. Handelt ein Rechtsanwalt beim Einreichen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids in Ermangelung der erforderlichen Prozessvollmacht als volllmachtloser Vertreter, so kann dieser Mangel im erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren nach Abgabe an das Landgericht jedenfalls dann mit Rückwirkung durch Nachreichen einer...
- OLG-NUERNBERG, 13.10.2005, 13 W 1484/05
1. Eine Nachfestsetzung im Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids übersehener Kosten kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 104 ff. ZPO durch das für das streitige Verfahren zuständige Gericht erfolgen.
2. Zur Frage der Ergänzung des Vollstreckungsbescheids in diesen Fällen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 25.04.2005, 8 U 236/04
Ein geltend gemachter Mietzinsanspruch ist in einem Mahnbescheid nicht hinreichend individualisiert, wenn - bei Inbetrachtkommen mehrerer Verträge - ein falsches Vertragsdatum angegeben wird, außerdem nicht ersichtlich ist, dass aus abgetretenem Recht geklagt wird und zudem - auch über etwaige Vorkorrespondenz - nicht ersichtlich...
- OLG-FRANKFURT, 24.02.2005, 21 AR 133/04
Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.
- OLG-KOBLENZ, 11.02.2005, 8 U 141/04
Die Zustellung des Mahnbescheides hemmt die Verjährung auch dann, wenn der Mahnbescheid unter Missachtung des § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erlassen worden ist.
Zur Prospekthaftung bei Nichteinhaltung eines prospektierten Finanzierungszeitplans.
- OLG-FRANKFURT, 09.11.2004, 13 AR 26/04
Auch nach dem Zivilprozessreformgesetz vom 27.07.2001 hat sich an der Prüfungsdichte des mit der Zuständigkeitsbestimmung befassten Gerichts (§ 36 I Nr. 6 ZPO) nichts geändert. Objektiv willkürliche und die verfassungsmäßige Garantie des gesetzlichen Richters übergehende Verweisungsbeschlüsse, entfalten - als Ausnahme von der...
- BAYOBLG, 09.09.2002, 1Z AR 109/02
Auch nach der Neuregelung der §§ 690 Abs. 1 Nr. 5, 696 Abs. 1 ZPO ist im Mahnverfahren die gerichtliche Bestimmung der Zuständigkeit nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nach Widerspruch mehrerer Antragsgegner vor dem Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zulässig.
- BAYOBLG, 13.03.2002, 1Z AR 18/02
Zur Frage der Bindung an die im Mahnbescheidsantrag getroffene Gerichtsstandswahl.
- BAYOBLG, 18.01.2002, 1Z AR 3/02
Zur Frage, inwieweit die Verweisung das den Mahnbescheid erlassene Gericht im anschließenden Streitverfahren bindet, wenn der Kläger von seinem Wahlrecht nach § 35 ZPO Gebrauch gemacht hat.
- BGH, 06.12.2001, VII ZR 183/00
Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.
- OLG-DUESSELDORF, 27.04.2001, 22 U 173/00
BGB §§ 150 Abs. 2, 209 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze:
1. Die auch im Rahmen des § 150 Abs. 2 BGB anzuwendenden Grundsätze von Treu und Glauben gebieten es, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, wenn er von dem Vertragswillen des Anbietenden abweichen will, dies in der Annahmeerklärung klar und eindeutig...