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JuraForum.deGesetzeZPO§ 586 ZPO - Klagefrist 

Stand: 20.05.2013

§ 586 ZPO - Klagefrist

Zivilprozessordnung

   Buch 4 (Wiederaufnahme des Verfahrens)

(1) Die Klagen sind vor Ablauf der Notfrist eines Monats zu erheben.

(2) Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Partei von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat, jedoch nicht vor eingetretener Rechtskraft des Urteils. Nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet, sind die Klagen unstatthaft.

(3) Die Vorschriften des vorstehenden Absatzes sind auf die Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung nicht anzuwenden; die Frist für die Erhebung der Klage läuft von dem Tag, an dem der Partei und bei mangelnder Prozessfähigkeit ihrem gesetzlichen Vertreter das Urteil zugestellt ist.

(4) Die Vorschrift des Absatzes 2 Satz 2 ist auf die Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 nicht anzuwenden.

(+++ § 586 Abs. 2 Satz 2: Zur Anwendung vgl. § 38a ZPOEG +++)



Weitere Vorschriften um § 586 ZPO

Entscheidungen zu § 586 ZPO

  • LAG-HAMM, 25.09.2008, 8 Sa 963/08
    1. Der Grundsatz der Subsidiarität der Restitutionsklage (§ 582 ZPO) und die dort vorausgesetzte Möglichkeit, den Restitutionsgrund durch Rechtsmittel im früheren Verfahren geltend zu machen, fordert vom Restitutionskläger nicht die Einlegung einer aussichtslosen Nichtzulassungsbeschwerde. 2. Der Restitutionsgrund der...
  • LAG-KOELN, 19.09.2007, 7 Sa 506/07
    1.) Wird der im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig unterlegene Arbeitnehmer nachträglich rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitigen Kündigung als schwerbehinderter Mensch i.S.v. § 85 SGB IX anerkannt, so stellt der Erlass des Anerkennungsbescheides einen Restitutionsgrund i.S.v. § 580 Nr. 6 und/oder Nr. 7 b...
  • OLG-DRESDEN, 18.12.2006, 8 U 1938/06
    1. Eine Wiederaufnahme entsprechend § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO findet nicht statt, wenn ein Versäumnisurteil, das im schriftlichen Vorverfahren des Ausgangsprozesses trotz mangelnder ordnungsgemäßer Klagezustellung und hierin liegender Gehörsverletzung ergangen ist, in Folge individueller Zustellung und Verstreichens der...
  • OLG-SCHLESWIG, 08.11.2005, 3 U 90/04
    1. Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Fristenbestimmung in § 586 Abs. 2 S. 2 ZPO für die Statthaftigkeit der Restitutionsklage wegen der Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung mit Hilfe von § 826 BGB 2. Dem für eine Restitutionsklage zuständigen Oberlandesgericht fehlt die funktionelle Zuständigkeit für...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 11.10.2005, 4 U 630/04
    Das Vorliegen eines Restitutionsgrundes ist nicht im Amtsermittlungsverfahren zu prüfen. Die Einholung eines Zeugenbeweises ist von der Stellung eines Beweisantrags abhängig.
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Erwähnungen von § 586 ZPO in anderen Vorschriften

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