- BGH, 17.01.2008, III ZR 320/06
a) Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem staatlichen Gericht geltend zu machen, besteht nicht mehr, wenn das Schiedsverfahren durchgeführt und mit einem abschließenden Schiedsspruch über die Gegenforderung beendet wurde (Fortführung von BGHZ 38, 254, 258).
b) Bei der Anfechtung eines...
- OLG-KOBLENZ, 26.11.2007, 12 U 1452/06
Die Wiederaufnahme findet statt, wenn die Partei eine andere Urkunde auffindet, oder zu benutzen in den stand gesetzt wird, die eine ihr günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Auf Urkunden, die nur in Verbindung mit anderen im Erstverfahren nicht vorgebrachten Beweismitteln zu einer für den Restitutionskläger...
- LAG-KOELN, 19.09.2007, 7 Sa 506/07
1.) Wird der im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig unterlegene Arbeitnehmer nachträglich rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitigen Kündigung als schwerbehinderter Mensch i.S.v. § 85 SGB IX anerkannt, so stellt der Erlass des Anerkennungsbescheides einen Restitutionsgrund i.S.v. § 580 Nr. 6 und/oder Nr. 7 b...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.08.2007, 12 U 34/07
Private elektronische Dokumente nach § 371a Abs. 1 ZPO können nur dann "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO sein, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SignG) versehen sind.
- BAG, 25.04.2007, 6 AZR 436/05
Die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO ist nur statthaft, wenn das Gericht die Urkunde in dem früheren Verfahren bei der Urteilsfindung hätte berücksichtigen müssen, wenn sie ihm vorgelegt worden wäre. Ist die Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Begründung unzulässig, kann eine nach Ablauf der...
- OLG-MUENCHEN, 25.04.2007, 34 Wx 15/07
Zum Auffinden einer im Vorverfahren in Fotokopie vorgelegten Originalurkunde als Restitutionsgrund in einer Wohnungseigentumssache.
- BGH, 28.02.2007, XII ZR 95/04
Im Restitutionsverfahren darf für die Prüfung, ob eine nachträglich aufgefundene Urkunde eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, grundsätzlich nur der Prozessstoff des Erstverfahrens in Verbindung mit der Urkunde zugrunde gelegt werden. Deshalb kommt es für den Erfolg des Wiederaufnahmebegehrens...
- BGH, 23.11.2006, IX ZR 141/04
Zur Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren, wenn das Schlussurteil des Berufungsgerichts auf einem Teilzurückweisungsbeschluss aufbaut, der nach Erlass des Urteils teilweise vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist.
- OLG-THUERINGEN, 20.09.2006, 4 U 101/06
1. Die Restitutionsklage ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der es ermöglichen soll, unrichtige Entscheidungen trotz eingetretener Rechtskraft noch zu berichtigen. Im Interesse der Rechtskraft von Urteilen ist dieser Rechtsbehelf aber nur in engen Grenzen zulässig.
2. Steht ein Urteil - im Fall des § 580 Nr. 7b ZPO - mit...
- BGH, 26.04.2006, IV ZR 26/05
1. Die Regelung der Folgen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für rechtskräftig abgeschlossene andere Verfahren in § 79 BVerfGG hat Vorrang vor dem Restitutionsrecht der Zivilprozessordnung, insbesondere dem § 580 Nr. 6 ZPO.
2. Die vom Bundesverfassungsgericht für die Rechtsanwendung vorgegebenen Maßstäbe sind von...
- OLG-SCHLESWIG, 08.11.2005, 3 U 90/04
1. Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs der Fristenbestimmung in § 586 Abs. 2 S. 2 ZPO für die Statthaftigkeit der Restitutionsklage wegen der Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung mit Hilfe von § 826 BGB
2. Dem für eine Restitutionsklage zuständigen Oberlandesgericht fehlt die funktionelle Zuständigkeit für...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 11.10.2005, 4 U 630/04
Das Vorliegen eines Restitutionsgrundes ist nicht im Amtsermittlungsverfahren zu prüfen. Die Einholung eines Zeugenbeweises ist von der Stellung eines Beweisantrags abhängig.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 26.09.2005, 12 U 57/04
Zur Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen verabredeten Unfall. Wird die ursprüngliche Unfalldarstellung des Klägers durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt, führt dies nur dann zur Abweisung der Klage, wenn die Abweichungen für die begehrte Rechtsfolge erheblich sind.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 10.08.2005, 9 UF 171/04
Das Gebot der Abstammungssicherung und das Ziel der Vaterschaftsermittlung erfordern die derzeitige Möglichkeit der nicht fristgebundenen Vaterschaftsfeststellung gem. § 1600d BGB, es sei denn, eine Vaterschaft besteht bereits. Das Bedürfnis des Kindes nach Klärung seiner wahren Abstammung hat dabei verfassungsrechtliche Bedeutung.
- OLG-NAUMBURG, 17.05.2005, 11 U 135/04
Mit der Entscheidung des EGMR vom 22. Januar 2004 zum gesetzlichen Auflassungsanspruch des Landesfiskus an Bodenreformgrundstücken ist kein Wiederaufnahmegrund dargetan, sodass die hierauf gestützte Restitutionsklage als unzulässig zu verwerfen ist.
- BGH, 21.10.2004, IX ZR 59/04
Die Voraussetzungen eines Restitutionsgrundes können auch dann gegeben sein, wenn der Restitutionskläger nachträglich eine Urkunde auffindet, die ihn veranlaßt, eine gegnerische Tatsachenbehauptung aus dem Vorprozeß erstmals zu bestreiten.
- OLG-FRANKFURT, 24.02.2004, 20 W 40/04
Auch in Wohnungseigentumssachen ist eine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens nur in entsprechender Anwendung von §§ 580, 581 ZPO möglich. Sie setzt grundsätzlich die rechtskräftige Verurteilung wegen der behaupteten Straftat sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dieser und der Vorentscheidung...
- BGH, 15.01.2004, IX ZB 413/02
Ist ein Rückerstattungsverfahren rechtskräftig wieder aufgenommen worden, trägt für die im Rechtszug der weiteren Beschwerde dagegen zugelassene Behauptung von Restitutionsgründen der Verfahrensteil die Feststellungslast, der sich auf diese Gründe beruft (Ergänzung zu BGH LM ÜberlG Nr. 1).
- SAECHSISCHES-LAG, 30.07.2003, 2 Sa 4/03
Eine Arbeitgeberbescheinigung des Inhaltes, wonach ein Arbeitsverhältnis ruhe, stellt keine "Urkunde" i. S. d. § 580 Nr. 7 b ZPO dar.
- BAYOBLG, 16.07.2003, 3Z BR 150/03
Nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde kann diese Erklärung nur widerrufen werden, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt. Die Vorschriften der §§ 580 und 581 ZPO sind entsprechend heranzuziehen.