- OLG-FRANKFURT, 12.06.2009, 6 W 81/09
Die Beschwerde gegen einen Ordnungs- oder Zwangsmittelbeschluss hat aufschiebende Wirkung, so dass es einer Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht bedarf. Gleichwohl kann es geboten sein, zur Klarstellung die Einstellung der Zwangsvollstreckung anzuordnen, wenn der Vollstreckungsgläubiger aus dem Titel weiterhin vollstrecken will.
- LAG-MUENCHEN, 17.09.2007, 7 Ta 310/07
Das Arbeitsgericht hat die Schuldnerin im Zwangsvollstreckungsverfahren zu einem Zwangsgeld von 500,-- ¤ pro Tag der Zuwiderhandlung und einen Tag Ersatzzwangshaft pro Tag der Zuwiderhandlung gegen ein Weiterbeschäftigungsurteil verurteilt. Das LAG hält diese Art von Zwangsvollstreckung in Übereinstimmung mit der wohl...
- HESSISCHER-VGH, 01.08.2007, 8 TG 1562/07
Ein sogenannter Schiebe- oder Stoppbeschluss zur vorläufigen Untersagung behördlicher Vollzugshandlungen durch das Beschwerdegericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren setzt in der Regel das Vorliegen einer Beschwerdebegründung voraus.
- HESSISCHER-VGH, 11.07.2007, 7 S 688/07
Die Tätigkeit des Anwalts im auf eine einstweilige Maßnahme des Beschwerdegerichts nach § 570 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO gerichteten Verfahren stellt grundsätzlich eine mit dem Beschwerdeverfahren zusammenhängende Tätigkeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG, § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. Nr. 3328 des...
- LAG-SAARLAND, 08.09.2006, 2 Ta 26/06
Wird in einem Prozessvergleich lediglich vereinbart, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung zu erstellen, so ist diese Vereinbarung in dem Vergleich nicht hinreichend bestimmt und damit nicht vollstreckungsfähig, wenn sich aus dem Inhalt des Vergleichs nicht auch...
- BGH, 27.07.2006, IX ZB 204/04
a) Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt einen Insolvenzgrund im Zeitpunkt der Eröffnung voraus.
b) Lagen die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnung nicht vor, ist der Eröffnungsbeschluss aufzuheben und der Eröffnungsantrag abzuweisen.
c) Waren die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnung...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 19.04.2006, 2 Ta 57/06
Ist gegen eine Partei, die verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis zu erteilen, ein Zwangsgeld gem. § 888 ZPO festgesetzt worden, so darf ein weiterer Zwangsgeldbeschluss erst dann ergehen, wenn der erste Beschluss vollstreckt worden ist.
Ein gegen den ersten Zwangsgeldbeschluss eingelegtes Rechtsmittel hindert nicht die Vollstreckung....
- BGH, 01.12.2005, IX ZB 208/05
Einstweilige Anordnungen nach § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO haben nicht den Charakter einer einstweiligen Verfügung. Das Rechtsmittelgericht ist darauf beschränkt, Anordnungen in Bezug auf die Wirkungen der angefochtenen Entscheidung zu treffen.
Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Insolvenzeröffnungsverfahren auch dann nicht zur...
- HAMBURGISCHES-OVG, 18.10.2005, 3 Bs 319/05
1. Das Beschwerdegericht darf im Beschwerdeverfahren wegen des Erlasses einer einstweiligen Anordnung in entsprechender Anwendung der Vorschriften in §§ 149, 173 VwGO in Verbindung mit § 570 Abs. 3 ZPO eine Zwischenentscheidung treffen, die verhindern soll, dass die Antragsgegnerin vor der Entscheidung über die Beschwerde...
- HESSISCHER-VGH, 07.08.2003, 9 Q 1781/03
Das Beschwerdegericht kann nach §§ 173 VwGO, 570 Abs. 3 Halbsatz 2 ZPO die einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines mit der Beschwerde angefochtenen Beschlusses anordnen, der einem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stattgibt.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn sich auf Grund der im...
- OLG-NAUMBURG, 31.01.2003, 14 WF 234/02
Die nachträgliche Erteilung der geforderten Auskunft durch Vorlage geeigneter Belege mit der Rechtsmittelschrift vermag das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Prozesskostenhilfe nicht in Frage zu stellen, da die Aufhebung eine Sanktion für die fehlende Kooperationsbereitschaft der Partei darstellt.
- OLG-FRANKFURT, 17.07.2002, 23 W 53/02
Zum Streit von zwei Fußballvereinen (Eintracht Frankfurt/Spielvereinigung Unterhaching) um die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Bundesliga.
- OLG-MUENCHEN, 18.06.2002, 21 W 1627/02
1. Die Aktualitätsgrenze im Bereich des BayPrG liegt bei Tageszeitungen bei etwa 4 Wochen, wenn die Erstmitteilung Teil eines durchschnittlichen Artikels ist. Dabei handelt es sich um eine objektive Grenze. Auf die Unverzüglichkeit der Geltendmachung der Gegendarstellung kommt es grundsätzlich nicht an.
2. Nach Ablauf der...
- BGH, 21.03.2002, IX ZB 48/02
a) Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Entscheidung erster Instanz (hier: Eröffnung des Insolvenzverfahrens) aussetzen.
b) Eine Aussetzung kommt nur in Betracht, wenn durch die weitere Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als den anderen Beteiligten im...
- OLG-NAUMBURG, 31.01.2002, 14 WF 214/01
Wird erst mit der Beschwerde die mangelnde Leistungsfähigkeit eingewandt, ist die Beschwerde unzulässig (Anschluss an OLG Naumburg FuR 2000, 295).
- OLG-KARLSRUHE, 26.07.2001, 16 WF 43/01
Mit der Beschwerde gegen eine auf § 124 Nr. 2 Alternative 2 ZPO gestützte Aufhebung der Prozesskostenhilfe kann die nach § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO angeforderte Erklärung nachgeholt werden (wie bereits OLG Karlsruhe 2. ZS - FamRZ 1997, 756).
- OLG-KARLSRUHE, 05.04.2000, 5 WF 53/00
Leitsatz:
§ 124 Nr. 2 ZPO ist nur für den Fall der auch im Beschwerdeverfahren fortdauernden Verweigerung der gebotenen Mitwirkung als Sanktion anzuwenden, im übrigen aber als reine Kostenvorschrift. Danach ist eine Aufhebung bereits gewährter Prozeßkostenhilfe nur dann gerechtfertigt, wenn sich herausstellt, daß die...
- OLG-KARLSRUHE, 05.04.2000, 5 WF 44/00
Leitsatz:
§ 124 Nr. 2 ZPO ist nur für den Fall der auch im Beschwerdeverfahren fortdauernden Verweigerung der gebotenen Mitwirkung als Sanktion anzuwenden, im übrigen aber als reine Kostenvorschrift. Danach ist eine Aufhebung bereits gewährter Prozeßkostenhilfe nur dann gerechtfertigt, wenn sich herausstellt, daß die...
- OLG-KARLSRUHE, 05.04.2000, 5 WF 52/00
Leitsatz:
§ 124 Nr. 2 ZPO ist nur für den Fall der auch im Beschwerdeverfahren fortdauernden Verweigerung der gebotenen Mitwirkung als Sanktion anzuwenden, im übrigen aber als reine Kostenvorschrift. Danach ist eine Aufhebung bereits gewährter Prozeßkostenhilfe nur dann gerechtfertigt, wenn sich herausstellt, daß die...