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JuraForum.deGesetzeZPO§ 56 ZPO - Prüfung von Amts wegen 

Stand: 20.05.2013

§ 56 ZPO - Prüfung von Amts wegen

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 2 (Parteien)
         Titel 1 (Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit)

(1) Das Gericht hat den Mangel der Parteifähigkeit, der Prozessfähigkeit, der Legitimation eines gesetzlichen Vertreters und der erforderlichen Ermächtigung zur Prozessführung von Amts wegen zu berücksichtigen.

(2) Die Partei oder deren gesetzlicher Vertreter kann zur Prozessführung mit Vorbehalt der Beseitigung des Mangels zugelassen werden, wenn mit dem Verzug Gefahr für die Partei verbunden ist. Das Endurteil darf erst erlassen werden, nachdem die für die Beseitigung des Mangels zu bestimmende Frist abgelaufen ist.



Weitere Vorschriften um § 56 ZPO

Entscheidungen zu § 56 ZPO

  • LAG-MUENCHEN, 09.01.2008, 10 Sa 657/06
    Ein Mitarbeiter im Rettungsdienst des BRK, der überwiegend auf Krankentransportwagen und als Fahrer von Rettungswagen eingesetzt wird und dessen Stelle im Stellenplan nicht als die eines Rettungsassistenten ausgewiesen ist, steht kein Anspruch auf Vergütung als Rettungsassistent mit entsprechender Tätigkeit gemäß Vergütungsgruppe...
  • OLG-KOBLENZ, 25.06.2007, 12 U 1717/05
    Die Parteifähigkeit jeder am Rechtsstreit beteiligten Partei gehört zu den Prozessvoraussetzungen. Behauptet eine Partei, sie sei nicht parteifähig, so muss die Darlegung von Tatsachen erwartet werden, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dasss die Behauptung richtig sein könnte. In diesem Fall erfolgt die...
  • LAG-MUENCHEN, 10.08.2005, 7 TaBV 66/04
    Wahrnehmung von Rechtspositionen - hier: Zutrittsrecht zu Betriebsversammlungen nach § 46 BetrVG - die nach dem Betriebsverfassungsgesetz Gewerkschaften eingeräumt sind, durch eine Arbeitnehmervereinigung mit dem Status einer Koalition im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG, ohne dass diese - derzeit - für sich den Status einer Gewerkschaft...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.02.2005, 5 U 291/03
    Der Nachweis der Rechts- und Parteifähigkeit einer Private Company Limited By Shares der Isle of Man hat regelmäßig durch Vorlage einer Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation) sowie einer aktuellen Bescheinigung des Gesellschaftsregisters (Companies Registry) der Isle of Man betreffend die Eintragung und die...
  • BGH, 23.10.2003, IX ZR 324/01
    Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen. Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt...
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