JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 547 ZPO - Absolute Revisionsgründe
Buch 3 (Rechtsmittel)
Abschnitt 2 (Revision)
Eine Entscheidung ist stets als auf einer Verletzung des Rechts beruhend anzusehen,
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
© "§ 547 ZPO - Absolute Revisionsgründe" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum