- OLG-THUERINGEN, 22.09.2005, 4 U 800/05
1. Ist wegen Auslandsbezugs für eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht das Land-, sondern das Oberlandesgericht - funktionell - zuständig, so muss bei Versäumung der Berufungs- und -begründungsfrist - wegen zunächst beim Landgericht eingelegter Berufung - der Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der Frist des § 234...
- BGH, 20.09.2004, II ZR 264/02
Der wegen Zuerkennung des Hauptantrags nicht beschiedene Hilfsantrag des Klägers wird allein durch die Rechtsmitteleinlegung des Beklagten Gegenstand des Berufungsverfahrens.
- BGH, 25.11.2003, X ZR 159/00
Hat der Berufungskläger seinen Sachvortrag in der Berufungsinstanz nicht beschränkt, so sind Angriffs- und Verteidigungsmittel, die in den Tatbestand des angefochtenen Urteils eingegangen sind, durch die auch stillschweigend mögliche Bezugnahme auf das erstinstanzliche Urteil vorgetragen; ihre ausdrückliche Wiederholung ist...
- OVG-SACHSEN-ANHALT, 12.12.2002, A 2 S 464/98
1. Dass der Kläger in erster Instanz statt des richtigen Verpflichtungsantrags nur einen Beschei-dungsantrag gestellt hat (§ 113 Abs. 5 VwGO), hindert ihn im Berufungsverfahren nicht, die Verpflichtung zum Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts zu begehren.
2. Klein-Gemeinden sind nur in der Regel verpflichtet, sich zum Zweck...
- OLG-SCHLESWIG, 06.07.2000, 11 U 134/97
Der Antrag, dass eine uneingeschränkt eingelegte und begründete Berufung nicht zurückgenommen sondern nur in bestimmter Weise beschränkt gestellt wird, ist regelmäßig nur insoweit zulässig, soweit bei einem identischen Streit-gegenstand ein Teilurteil zulässig wäre.
SchlHOLG, 11. ZS, Urteil vom 06. Juli 2000, - 11 U 134/97 -
- BGH, 20.09.1999, II ZR 345/97
GmbHG § 34; ZPO § 537
a) Zur Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters und der Einziehung seines Geschäftsanteils.
b) Legt der Kläger gegen ein klagabweisendes Urteil ein Rechtsmittel ein, hat das Rechtsmittelgericht auch über einen Hilfswiderklageantrag des Beklagten, über den die Vorinstanz aufgrund der Klageabweisung nicht...
- OLG-DRESDEN, 16.10.1998, 6 U 1049/98
Leitsatz:
§ 2 Abs. 1 HPflG findet Anwendung, wenn aufgrund eines Rückstaus im Kanalsystem Wasser aus einem stillgelegten, auf einer Seite aber offenen Kanalrohr in ein Grundstück eindringt.
OLG Dresden, Urt. v. 16.10.1998, Az. 6 U 1049/98