- OLG-OLDENBURG, 06.03.2008, 6 W 16/08
Zur Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der Prozessunfähigkeit.
- OLG-MUENCHEN, 07.11.2006, 34 Wx 79/06
Zur Feststellung der Verfahrensunfähigkeit bei mangelnder Mitwirkung eines Betroffenen, der im Wohnungseigentumsverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche verfolgt.
- BAYOBLG, 27.08.2003, 2Z BR 174/03
Ein Beschluss des Beschwerdegerichts, durch den ein Sachverständiger damit beauftragt wird, sich anhand der Akten zur Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten und dazu zu äußern, welche weiteren Erkenntnismöglichkeiten, z.B. eine Untersuchung durch den Sachverständigen, zur Klärung der Verfahrensfähigkeit in Betracht kommen, ist...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 23.04.2003, 3 W 78/03
1. Mit dem Einwand, der dem titulierten Auskunftsanspruch zugrunde liegende Pflichtteilsanspruch sei verjährt, kann der Schuldner im Verfahren nach § 888 ZPO nicht gehört werden.
2. Auch wenn die Prozessfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Schuldners zweifelhaft ist, bedarf es hierzu im Verfahren nach § 888 ZPO keiner...
- THUERINGER-LAG, 12.12.2001, 5 SHa 5/2000
Erfolgt die Prozeßführung durch die prozeßunfähige Partei selbst und nicht durch den gesetzlichen Vertreter, dann ist die Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht (Unzulässigkeit der Klage) zu versagen.
Beruht die Prozeßführung auf einer, in dem Zwang zum fortlaufenden Prozessieren bestehenden chronisch wahnhaften...
- BAYOBLG, 11.01.2001, 2Z BR 145/00
Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.
- BAYOBLG, 21.12.2000, 2Z BR 135/00
In einem Wohnungseigentumsverfahren unterliegt der amtsgerichtliche Beschluß, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, nicht der Anfechtung
- BAYOBLG, 27.07.2000, 2Z BR 63/00
Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.