- HESSISCHES-LAG, 18.11.2008, 4 TaBV 298/07
Die Beteiligten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens sind befugt, vor Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung eine einen Rechtsmittelverzicht vorsehende Unterwerfungsvereinbarung unter den Beschluss des Arbeitsgerichts zu treffen.
- BGH, 31.03.2008, II ZB 4/07
a) Hat die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage eines GmbH-Gesellschafters in erster Instanz Erfolg, kann ein anderer Gesellschafter selbst dann dem Rechtsstreit auf der Seite der Gesellschaft beitreten und Berufung einlegen, wenn die Gesellschaft auf Rechtsmittel verzichtet hat.
b) Die Berufungsfrist beginnt für den...
- BGH, 04.07.2007, XII ZB 14/07
a) Die Wirksamkeit eines in der mündlichen Verhandlung im Anschluss an die Verkündung des Urteils erklärten Rechtsmittelverzichts ist nicht davon abhängig, dass er ordnungsgemäß protokolliert wurde (Festhalten an den Senatsbeschlüssen vom 18. Januar 1984 - IVb ZB 53/83 - FamRZ 1984, 372 und vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 75/85 -...
- OLG-FRANKFURT, 09.11.2005, 3 UF 151/05
Rechtsmittelverzichte sind nach ihrem objektiven Erklärungswert zu beurteilen.
- OLG-STUTTGART, 05.06.2002, 14 U 6/2002
1. Ein Kommanditist braucht sich dann nicht mehr auf die Einsichtnahme in die Bücher verweisen zu lassen, wenn es aus besonderen Gründen nicht mehr mit dem Vorhandensein von Geschäftsunterlagen zu den Vorgängen, über die er Auskunft verlangt, rechnen muss.
2. Bei einer einseitigen Erledigungserklärung des Klägers ist die...
- OLG-NAUMBURG, 28.03.2002, 11 U 229/01
Der unterzeichnete und mit der Jahreszahl versehene schriftliche Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstücks-(mit)eigentum zuwenden zu wollen, kann sich als wirksames Vermächtnis darstellen, auch wenn daneben weitere letztwillige Verfügungen existieren.
- OLG-STUTTGART, 22.03.2002, 20 W 32/2001
1. Die Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage kann nur in Ausnahmefällen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Aus dem Verhalten des Anfechtungsklägers in früheren Verfahren kann ein Rückschluss auf einen aktuellen Missbrauchsfall nur dann gerechtfertigt sein, wenn zwischen dem früheren und dem aktuellen Verfahren ein...
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 13.03.2002, 4 Ta 180/01
1. Ein Berichtigungsbeschluss bedarf stets der Angabe dessen, was berichtigt werden soll. Soll im Wege des Berichtigungsbeschlusses einem Parteiwechsel oder dem Ausscheiden einer Prozesspartei genüge getan werden, muss das im Beschluss mitgeteilt und klargestellt werden.
2. Im Wege des Berichtigungsbeschlusses dürfen nur offenbare...
- OLG-STUTTGART, 12.03.2002, 1 (14) U 18/01
Die unterbliebene Diagnose einer selten vorkommenden Erkrankung ist kein Behandlungsfehler, wenn der Arzt die angesichts des konkreten Krankheitsbildes angezeigten Befunde erhebt.
- OLG-HAMM, 12.12.2001, 3 U 119/00
Können tatsächlich erhobene Befunde oder Befundträger nicht mehr vorgelegt werden, so muß die Behandlungsseite darlegen und beweisen, daß sie diesen Umstand nicht verschuldet hat. Ist der Verbleib von Befundträgern ungeklärt, so geht dies grds. beweismäßig zu Lasten des Arztes.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 12.11.2001, 4 W 60/01
Wird zur Fristwahrung gegen ein Urteil Berufung eingelegt, so kann dem Berufungsbeklagten grundsätzlich zugemutet werden, mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zuzuwarten, bis der Berufungskläger zu verstehen gegeben hat, dass er das Rechtsmittel tatsächlich durchführen will. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein entsprechendes...
- OLG-HAMBURG, 09.10.2001, 2 UF 61/01
Zur Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich ist der dingliche Arrest zulässig, sobald der Anspruch klagbar ist, also als Scheidungsfolgesache im Rahmen einer rechtshängigen Ehesache geltend gemacht werden könnte. Der Antragsteller ist solchenfalls entgegen der früheren Rechtsauffassung des Senats (FamRZ 1982, 284 und 1988,...
- OLG-KARLSRUHE, 17.09.2001, 5 UF 232/00
Bei einer Beschwerderücknahme in einer FGG-Folgesache (hier: VA) findet § 515 Abs. 3 ZPO bei einer prozessualen Gegnerschaft der Beteiligten (Parteien) Anwendung, nicht § 97 Abs. 3 ZPO. Diese letzte Vorschrift gilt nur bei einer echten Entscheidung über ein Rechtsmittel, nicht aber bei der Rücknahme einer (somit ohne Erfolg)...
- OLG-FRANKFURT, 17.07.2001, 11 U (Kart) 48/2000
Die Vereinbarung einer unter 1 Jahr liegende Kündigungsfrist für einen Motorradvertragshändler benachteiligt diesen unangemessen und hält einer Kontrolle nach § 9 AGBG nicht stand.
- OLG-MUENCHEN, 07.06.2001, 29 U 2003/01
1. Die Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie scheitert nicht daran, daß der Verletzer die Abmahnung durch den Verletzer zum Anlaß nimmt, die rechtswidrig vertriebene Ware zurückzunehmen, um sie nach Wandlung seines Vertrags mit dem Lieferanten an diesen zurückzugeben, denn die in der Verbreitung der Ware liegende Verletzung...
- OLG-KARLSRUHE, 11.04.2001, 11 W 6/01
Ist Berufung zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt und verzichtet der Berufungsbeklagte darauf, einen Rechtsanwalt für die Berufungsinstanz zu beauftragen, holt aber statt dessen bei seinem erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten Rat darüber ein, was zur Wahrnehmung seiner prozessualen Interessen zu unternehmen ist, hat er...
- OLG-FRANKFURT, 28.03.2001, 5 UF 260/00
Kostenentscheidung nach Rücknahme der Berufung bei Berufung und unselbständiger Anschlußberufung
- OLG-FRANKFURT, 26.03.2001, 23 U 254/99
Wird die Hauptberufung zurückgenommen, fallen dem Berufungskläger die Kosten einer unselbstständigen Anschlussberufung auch dann zur Last, wenn diese die Erweiterung des erstinstanzlichen Streitgegenstands durch eine Klageerweiterung bezweckt hat
- OLG-STUTTGART, 20.03.2001, 14 U 41/99
1. Eine Beweiserleichterung wegen eines groben Behandlungsfehlers durch eine unterlassene Kernspintomographie scheidet aus, wenn feststeht, dass kein reaktionspflichtiger Befund erhoben worden wäre.
2. In diesem Fall kommt auch keine Beweiserleichterung unter dem Gesichtspunkt einer unterlassenen Befunderhebung in Betracht.
- OLG-FRANKFURT, 08.03.2001, 6 U 71/00
Zur Vermeidung ihrer Störerhaftung muß eine Werbeagentur die geplante Werbung auf der Grundlage der Angaben des Auftraggebers auf mögliche Wettbewerbsverstöße überprüfen.