JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 504 ZPO - Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts
Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
Abschnitt 2 (Verfahren vor den Amtsgerichten)
Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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