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JuraForum.deGesetzeZPO§ 504 ZPO - Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts 

§ 504 ZPO - Hinweis bei Unzuständigkeit des Amtsgerichts

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 2 (Verfahren vor den Amtsgerichten)

Ist das Amtsgericht sachlich oder örtlich unzuständig, so hat es den Beklagten vor der Verhandlung zur Hauptsache darauf und auf die Folgen einer rügelosen Einlassung zur Hauptsache hinzuweisen.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      • Abschnitt 1 (Gerichte)
        • Titel 3 (Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte)
      • § 39 Zuständigkeit infolge rügeloser Verhandlung

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

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