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JuraForum.deGesetzeZPO§ 498 ZPO - Zustellung des Protokolls über die Klage 

Stand: 20.05.2013

§ 498 ZPO - Zustellung des Protokolls über die Klage

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 2 (Verfahren vor den Amtsgerichten)

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.


Weitere Vorschriften um § 498 ZPO

Entscheidungen zu § 498 ZPO

  • OLG-HAMM, 19.03.2001, 3 U 193/00
    3 U 193/00 OLG Hamm Überschrift: Beweislast bei der konservativen Behandlung einer Fraktur Leitsatz: Der Arzt hat die tatsächlichen Gründe für eine konservative Frakturversorgung darzulegen und zu beweisen, wenn feststeht, daß die operative und nicht die konservative Versorgung dem medizinischen Standard entsprach. Die Pflicht...

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