JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 498 ZPO - Zustellung des Protokolls über die Klage
Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
Abschnitt 2 (Verfahren vor den
Amtsgerichten)
Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.
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