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JuraForum.deGesetzeZPO§ 498 ZPO - Zustellung des Protokolls über die Klage 

§ 498 ZPO - Zustellung des Protokolls über die Klage

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 2 (Verfahren vor den Amtsgerichten)

Ist die Klage zum Protokoll der Geschäftsstelle angebracht worden, so wird an Stelle der Klageschrift das Protokoll zugestellt.



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