- OLG-KARLSRUHE, 09.07.2008, 7 W 31/08
Die Antragsbefugnis einer Streithelferin im selbstständigen Beweisverfahren geht nicht weiter als die der von ihr unterstützten Hauptpartei, so dass sie keine Gegenanträge stellen kann, die nur für ihr Verhältnis zu einem weiteren Streithelfer bedeutsam sind.
- OLG-OLDENBURG, 14.05.2008, 5 W 31/08
Im selbstständigen Beweisverfahren muss der Sachvortrag des Antragstellers zum Hauptanspruch, zu dessen Geltendmachung die Begutachtung durch einen Sachverständigen dienen soll, nicht nach § 487 Nr. 4 ZPO glaubhaft gemacht werden.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 02.10.2007, 5 W 112/07
Die Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens liegen nicht vor, wenn die angebotenen Beweismittel nicht zulässig sind (hier: Parteivernehmung des Geschäftsführers der Antragstellerin, Auswertung von Verträgen, Handakten, notariellen Urkundeten, Verfahrensakten u.dgl.).
- LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 20.02.2007, 10 Ta 2137/06
1) Ein selbständiges Beweisverfahren ist unzulässig, wenn es der Ausforschung dient.
2) Verschuldensfragen sind nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens.
- OLG-CELLE, 09.03.2006, 14 W 6/06
Der Antrag, ein selbständiges Beweisverfahrens einzuleiten, ist mutwillig i. S. v. § 114 ZPO, wenn die in diesem Verfahren festzustellenden Behauptungen oder Tatsachen bereits Gegenstand eines kurzfristig zurückliegenden anderen Rechtsstreits - auch innerhalb einer anderen Gerichtsbarkeit (hier: Klage vor dem Sozialgericht) - waren...
- OLG-KARLSRUHE, 18.01.2006, 12 W 2/06
Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der der Antragsgegner nicht zustimmt, ist unzulässig, wenn der Antragsteller die Besorgnis des Verlustes oder der erschwerten Benutzung des Beweismittels nicht glaubhaft macht.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 06.02.2004, 8 S 2185/03
Das nach § 98 VwGO i.V.m. § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist nur dann im Sinne des § 487 Nr. 4 ZPO hinreichend dargelegt, wenn der Antragsteller nachvollziehbar vorträgt, dass ihm ein Anspruch gegen den Antragsgegner zustehen könnte, falls die unter...