- BSG, 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B
1. Fehlt es an einer Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch, kommt dem Revisions- oder Beschwerdegericht insoweit eine allgemeine sachliche Entscheidungsbefugnis zu, wenn hinreichende Tatsachenfeststellungen möglich sind.
2. Ein Verfahrensmangel, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann, liegt in einem solchen...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 29.03.2007, 5 W 77/07
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter an einem Kollegialgericht wird auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit des Einzelrichters in §§ 348, 348a ZPO allein durch § 45 Abs. 1 ZPO bestimmt und hat die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters - bei Ablehnung...
- OLG-KARLSRUHE, 27.03.2007, 14 W 9/07
1. Die Geschäftsverteilung eines Kollegialgerichts kann bestimmen, daß über das einen Richter betreffende Ablehnungsgesuch ein Spruchkörper zu entscheiden hat, dem der Abgelehnte nicht angehört.
2. Wird ein bereits bestimmter Termin zur mündlichen Verhandlung nach Klagerücknahme nicht schriftlich, sondern nur konkludent...
- BGH, 30.01.2007, XI ZB 43/05
Ein Richter hat nicht allein deshalb an der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch mitzuwirken, weil er demselben Spruchkörper wie der abgelehnte Richter angehört. Seine Mitwirkung muss in dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts und den Mitwirkungsgrundsätzen des Spruchkörpers bestimmt sein.
- BGH, 21.12.2006, IX ZB 60/06
a) Ein Ablehnungsgrund ist gemäß § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, wenn hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Ob der geltend gemachte Grund angesichts gegenteiliger Darstellung des abgelehnten Richters und übriger Prozessbeteiligter glaubhaft gemacht ist, unterliegt der freien Würdigung durch das entscheidende...
- OLG-KARLSRUHE, 07.07.2006, 19 W 23/06
Zuständig für die Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch nach § 45 Abs. 3 ZPO ist die Kammer und nicht der Einzelrichter.
Einer Zurückverweisung zur Nachholung der Kammerentscheidung bedarf es nicht, wenn über die Beschwerde der Senat nach § 568 Satz 2 ZPO entscheidet.
- OLG-FRANKFURT, 26.04.2006, 4 W 10/06
Für die Entscheidung über im Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig.
- BGH, 06.04.2006, V ZB 194/05
Über ein Ablehnungsgesuch gegen den nach § 348 oder § 348a ZPO zuständigen Einzelrichter hat nach § 45 Abs. 1 ZPO die Zivilkammer ohne Mitwirkung des abgelehnten Richters zu entscheiden.
- OLG-NAUMBURG, 14.02.2006, 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 18.11.2005, 3 W 220/05
Wird ein (originärer oder obligatorischer) Einzelrichter der Zivilkammer beim Landgericht im ersten Rechtszug wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, entscheidet darüber die Kammer, der der abgelehnte Richter angehört, durch einen anderen Einzelrichter und nicht durch das Kollegium (Änderung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
- OLG-SCHLESWIG, 24.10.2005, 5 U 196/00
1. "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist der durch seinen geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzte Spruchkörper.
2. "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO ist nicht ein Richter, der nach der Geschäftsverteilung des Senats nur in bestimmten abschließend aufgezählten Fällen, zu denen Befangenheitsanträge nicht gehören,...
- OLG-OLDENBURG, 15.07.2005, 14 W 8/05
Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat nicht dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter, sondern die Zivilkammer in voller Besetzung ohne den abgelehnten Richter zu entscheiden (gegen OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 931).
- OLG-NAUMBURG, 24.05.2005, 10 W 25/05
Für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch, das gegen den Einzelrichter beim Landgericht gerichtet ist, ist der geschäftsplanmäßige Vertreter als Einzelrichter zuständig. Die Weigerung eines Richters, ergänzende Erklärungen zur Sach- und Rechtslage in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen, rechtfertigt ohne...
- OLG-NAUMBURG, 23.05.2005, 10 W 29/05
Zwar ist eine ohne Anhörung des Prozessgegners vorgenommene Rubrumsberichtigung als verfahrensfehlerhaft anzusehen, wenn der abgelehnte Richter indes nachvollziehbar zu der Auffassung gelangen könnte, dies läge zur Vermeidung von Verzögerungen im Interesse beider Parteien, kann von einer Besorgnis der Befangenheit nicht ausgegangen...
- OLG-OLDENBURG, 23.05.2005, 15 W 21/05
Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter und nicht die Zivilkammer in voller Besetzung zu entscheiden.
- OLG-NAUMBURG, 18.01.2005, 10 W 82/04
1. Zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch ist nicht die Kammer in voller Besetzung, sondern gem. §§ 45 Abs. 1, 348 Abs. 1 S 1 ZPO allein der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Einzelrichters berufen.
2. Ein Richter setzt sich grundsätzlich dem Anschein der Befangenheit aus, wenn er gegen eine Partei Strafanzeige...
- OLG-OLDENBURG, 08.12.2004, 15 W 23/04
Kammerentscheidung bei Ablehnungsgesuch.
- OLG-SCHLESWIG, 14.09.2004, 16 W 97/04
1. Auch nach Inkrafttreten des ZPO-Reformgesetzes entscheidet gemäß § 45 I ZPO über gegen Einzelrichter gerichtete Befangenheitsgesuche bei Kollegialgerichten der vollbesetzte Spruchkörper (Kammer/Senat), welcher der Einzelrichter als Mitglied angehört.
2. Die §§ 348, 348 a, 526 ZPO sind im Befangenheitsverfahren nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 24.06.2004, 9 W 35/04
Über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch hat nicht die Zivilkammer als Kollegialgericht sondern der zur Vertretung berufene Einzelrichter zu entscheiden.
- OLG-FRANKFURT, 26.04.2004, 1 W 26/04
1. Zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen einen Richter am Landgericht ist auch dann die Kammer in voller Besetzung berufen, wenn der Einzelrichter in der Hauptsache allein zur Entscheidung berufen wäre.
2. Hat über das Befangenheitsgesuch fälschlicherweise der Einzelrichter des Landgerichts entschieden und wird gegen die...