- BVERWG, 28.05.2009, BVerwG 5 PKH 6.09
Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit kann im Rahmen einer Anhörungsrüge, die gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll, nicht allein darauf gestützt werden, dass der Richter mit der Sache vorbefasst war.
- OLG-KOELN, 30.12.2008, 2 W 127/08
1. Zur Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs als Mittel der "Konfliktvertretung" im Zivilprozess
2. Die dienstliche Äußerung nach § 44 Abs. 3 ZPO dient der Tatsachenfeststellung. Entgegen Schneider (NJW 2008, 491 f.) ist es deshalb nicht Aufgabe des abgelehnten Richters, in seiner Erklärung das Vorbringen des Ablehnungsgesuchs "zu...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 29.05.2008, 9 WF 42/08
Zur Unzulässigkeit eines im Sorgerechtsverfahren erst nach der mündlichen Verhandlung eingereichten Ablehnungsgesuches.
- NIEDERSAECHSISCHES-OVG, 19.03.2008, 7 ME 41/08
Dass ein Gericht den Ablauf einer gesetzlichen Begründungsfrist - hier nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - vor seiner Entscheidung nicht abgewartet hat, begründet für sich allein nicht die Besorgnis der Befangenheit.
Zu den Anforderungen an die dienstliche Äußerung des Richters nach § 44 Abs. 3 VwGO.
- BVERWG, 23.10.2007, BVerwG 9 VR 21.07
1. Ist ein Ablehnungsgesuch ausschließlich auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und auf vermeintliches Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung gestützt, muss sich die dienstliche Äußerung des wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters nicht zu einzelnen...
- BVERWG, 23.10.2007, BVerwG 9 VR 19.07
1. Ist ein Ablehnungsgesuch ausschließlich auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und auf vermeintliches Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung gestützt, muss sich die dienstliche Äußerung des wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters nicht zu einzelnen...
- BVERWG, 23.10.2007, BVerwG 9 A 50.07
1. Ist ein Ablehnungsgesuch ausschließlich auf behauptete Verstöße gegen materielles Recht bei der richterlichen Entscheidungsfindung und auf vermeintliches Fehlverhalten bei der Sachverhaltsbeurteilung gestützt, muss sich die dienstliche Äußerung des wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters nicht zu einzelnen...
- BSG, 29.03.2007, B 9a SB 18/06 B
1. Fehlt es an einer Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch, kommt dem Revisions- oder Beschwerdegericht insoweit eine allgemeine sachliche Entscheidungsbefugnis zu, wenn hinreichende Tatsachenfeststellungen möglich sind.
2. Ein Verfahrensmangel, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann, liegt in einem solchen...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.02.2007, 15 W 2/07
Die Besorgnis der Befangenheit kann begründet sein, wenn ein Richter in seiner früheren Tätigkeit als Beamter der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen eine Partei eines ihm später als Richter zur Verhandlung und Entscheidung übertragenen Zivilprozesses geführt hat und zwischen dem Ermittlungsverfahren und dem...
- BGH, 21.12.2006, IX ZB 60/06
a) Ein Ablehnungsgrund ist gemäß § 44 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, wenn hierfür eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Ob der geltend gemachte Grund angesichts gegenteiliger Darstellung des abgelehnten Richters und übriger Prozessbeteiligter glaubhaft gemacht ist, unterliegt der freien Würdigung durch das entscheidende...
- OLG-STUTTGART, 28.11.2006, 3 W 83/06
Die Entscheidung ist rechtskräftigBei einem nicht aufzuklärenden Widerspruch zwischen der Glaubhaftmachung der Partei und der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters spricht nach der gesetzgeberischen Intention des § 42 Abs. 2 ZPO der Anschein gegen den Richter und dem Ablehnungsgesuch ist stattzugeben.
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 06.11.2006, AR 57/06
Der Umstand allein, dass eine Prozesspartei dem aus mehreren Kammern bestehenden erkennenden Gericht als ehrenamtlicher Arbeitsrichter angehört, berechtigt weder zur Ablehnung des berufsrichterlichen Vorsitzenden der für den Prozess zuständigen Kammer wegen Befangenheit, noch zur Ablehnung aller übrigen Berufsrichter dieses...
- OLG-NAUMBURG, 14.02.2006, 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.
- OLG-SCHLESWIG, 06.09.2005, 16 W 76/05
1. Ein Befangenheitsgesuch in der mündlichen Verhandlung ist zu Protokoll zu nehmen (§ 160 Abs. 2 ZPO). Die Partei darf nicht auf eine schriftliche Anbringung verweisen werden.
2. Ein Befangenheitsgesuch muss sofort begründet werden. Sowohl ein angegebner Grund als auch ein das Gesuch auslösender Vorgang in der Verhandlung sind zu...
- OLG-SCHLESWIG, 30.09.2004, 16 W 126/04
1. Ein Befangenheitsgesuch nach § 42 II ZPO kann auch auf einen "Gesamttatbestand" als Verhalten des abgelehnten Richters im laufenden Verfahren gestützt werden.
2. In diesem Zusammenhang kann auch auf an sich nach §§ 43, 44 IV ZPO verwirkte Ablehnungsgründe zurückgegegriffen werden, sofern der letzte Teilakt noch zulässig...
- BFH, 11.02.2003, VII B 330/02
1. Über ein rechtsmissbräuchliches und damit offensichtlich unzulässiges Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats kann, ohne dass es einer dienstlichen Äußerung der betroffenen Richter bedarf, zusammen mit der Sachentscheidung entschieden werden.
2. Ein Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist,...
- BFH, 11.02.2003, VII S 41/02
1. Über ein rechtsmissbräuchliches und damit offensichtlich unzulässiges Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats kann, ohne dass es einer dienstlichen Äußerung der betroffenen Richter bedarf, zusammen mit der Sachentscheidung entschieden werden.
2. Ein Steuerberater, dessen Bestellung bestandskräftig widerrufen worden ist,...
- OLG-NAUMBURG, 19.12.2001, 10 SchH 3/01
1. Ein Schiedsrichter kann abgelehnt werden, wenn tatsächliche Umstände vorliegen, die berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassen, oder wenn er die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Hinsichtlich des erstgenannten Ablehnungsgrundes ist ergänzend auf die...
- BAYOBLG, 31.10.2001, 2Z BR 153/01
Ein Richter sieht sich nicht der Besorgnis der Befangenheit ausgesetzt, nur weil er nicht sogleich über eine beantragte einstweilige Anordnung entscheidet, so er sie irrtümlich für unzulässig hält.
- OLG-SCHLESWIG, 24.09.2001, 16 W 210/01
Ein in der mündlichen Verhandlung gestelltes Ablehnungsgesuch ist sofort zu begründen.