- OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN, 20.01.2009, 5 A 1162/07.A
1. Das Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde vollen Beweis für die Entgegennahme des darin bezeichneten Schriftstücks als zugestellt sowie für den Zeitpunkt der Zustellung.
2. Der Gegenbeweis, dass ein zuzustellendes Schriftstück dem Empfangsbekenntnis nicht beigefügt war, kann nicht erbracht werden, wenn ein...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 21.10.2008, 1 W 247/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 21.10.2008, 1 W 246/08
1. Wird in einem notariell beurkundeten Kaufvertragsangebot die Vollmacht zur Abgabe der Eintragungsbewilligung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass das nach Ablauf einer hierfür gesetzten Frist frei widerrufliche Angebot nicht vor Zugang der Annahme gegenüber dem Angebotsempfänger widerrufen wurde, so ist der Eintritt...
- OLG-KOELN, 26.05.2008, 2 Ws 249/08
1. In der gegenüber einer Suchtberatungsstelle abgegebenen "Einverständniserklärung", mit der bestätigt wird, dasss die Post an die Einrichtung geschickt werden soll, kann eine Bevollmächtigung der in der Einrichtung tätigen Personen zur Entgegennahme von Zustellungen liegen, die eine Zustellung nach § 171 ZPO ermöglicht.
2....
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 06.05.2008, 13 S 499/08
Eine sog. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG hat zwar selbst keine konstitutive Wirkung, kann aber als öffentliche Urkunde Beweis erbringen über die Frage, ob und wann ein Ausländer einen (mündlichen) Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt hat.
- OLG-CELLE, 22.04.2008, 32 Ss 32/08
1. Bei der Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach verwaltungsbehördlicher Entziehung überprüft das Strafgericht lediglich die formelle Wirksamkeit der behördlichen Entscheidung, nicht aber deren sachliche Richtigkeit.
2. Zu der formellen Wirksamkeit der Entscheidung der Verwaltungsbehörde gehört auch die (wirksame)...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.02.2008, 5 W 50/08
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- LAG-BADEN-WUERTTEMBERG, 22.01.2008, 8 Sa 29/07
Zur Ermittlung des Leistungszwecks einer Sonderzahlung sind vorrangig ihre tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen heranzuziehen.
- BGH, 19.07.2007, I ZR 136/05
a) Die Entscheidung, durch die eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt wird, muss auch dann durch Urteil ergehen, wenn sie isoliert vorab und nicht zusammen mit der Entscheidung über die nachgeholte Prozesshandlung sowie ohne mündliche Verhandlung getroffen wird.
b) Fehlt auf...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 09.01.2007, 1 W 188/06
Das Fehlen des Originaltestaments steht der Erteilung eines Erbscheins auf der Grundlage des Inhalts des Testaments nicht entgegen, wenn eine beglaubigte Kopie des Testaments vorhabend ist, auf die die Beweisregeln über öffentliche Urkunden Anwendung finden.
- BFH, 20.12.2006, X R 38/05
1. Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ist auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen, wenn in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung stehender Arbeitslohn nachträglich an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird und der Steuerpflichtige durch...
- LAG-KOELN, 03.04.2006, 2 Sa 1489/05
Der Zustellvermerk auf einem Versäumnisurteil ist eine öffentliche Urkunde. Ist der Akteninhalt nach Aktenordnung wegen Zeitablauf vernichtet, obliegt dem Einspruchführer, die Einhaltung der Einspruchsfrist und die Fehlerhaftigkeit des Zustellvermerks zu beweisen. Hierzu ist der Vollbeweis erforderlich.
- OLG-FRANKFURT, 07.12.2005, 4 U 69/05
Der Eingangsstempel erbringt nach § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis für den Eingang der Berufung an diesem Tag. Der Berufungskläger ist hinsichtlich des nach § 418 Abs. 2 ZPO grundsätzlich zulässigen Gegenbeweises daher darlegungs- und beweisbelastet, ohne das ihm insoweit Beweiserleichterungen zugute kommen.
- SAARLAENDISCHES-OLG, 06.12.2005, 5 W 332/05
Das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Beschlüsse auf Einstellung der Zwangsvollstreckung (hier: aus einem Versäumnisurteil) ist unzulässig.
- BSG, 16.11.2005, B 2 U 342/04 B
1. Das unterschriebene und datierte Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für den Zeitpunkt der Zustellung (Anschluss an BSG vom 8.7.2002 - B 3 P 3/02 R = SozR 3-1500 § 164 Nr 13).
2. Zum Beweis der Unrichtigkeit des im Empfangsbekenntnis bescheinigten Zustellungsdatums reicht es nicht aus, dass der...
- BGH, 15.09.2005, III ZB 81/04
Zum im Wege des Freibeweises zu führenden Nachweis, dass die Prozesshandlung - entgegen dem Eingangsstempel des angegangenen Gerichts - rechtzeitig erfolgt ist.
- BGH, 10.08.2005, XII ZR 97/02
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 563 Abs. 2 (§ 565 Abs. 2 ZPO a.F.) analog
Billigt das Berufungsgericht in einem Urteil, mit dem es das erstinstanzliche Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufhebt und die Sache zurückverweist, die materiell-rechtliche Beurteilung des Sachverhalts durch die Vorinstanz, ist es an diese Beurteilung im...
- OLG-HAMM, 13.05.2005, 9 U 18/05
Falsche Angaben eines vermeintlichen Zeugen, die einer Partei eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits dazu verhelfen sollen, einen Prozessvergleich wirksam anzufechten, können als sittenwidrige Schädigung der anderen Partei des Arbeitsgerichtsverfahrens Schadensersatzansprüche (hier: wegen weiterer Anwaltskosten bei Fortsetzung des...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 18.04.2005, 3 W 15/05
Zur Wirksamkeit des bei Lebzeiten der Ehegatten erklärten Widerrufs einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung und zum Nachweis der Zustellung der Widerrufserklärung durch den Gerichtsvollzieher.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.03.2005, 12 U 46/04
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO erstreckt sich nicht darauf, dass unter der gegebenen Zustellungsanschrift eine Wohnung des Adressaten existiert.
Die bloße Indizwirkung der Zustellungsurkunde, dass der Adressat unter der Zustellanschrift auch tatsächlich wohnhaft ist, kann durch eine plausible und schlüssige...