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JuraForum.deGesetzeZPO§ 40 ZPO - Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung 

§ 40 ZPO - Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung

Zivilprozessordnung

   Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      Abschnitt 1 (Gerichte)
         Titel 3 (Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte)

(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.

(2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn


In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Zivilprozessordnung (ZPO)
    • Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
      • Abschnitt 1 (Gerichte)
        • Titel 2 (Gerichtsstand)
      • § 33 Besonderer Gerichtsstand der Widerklage

Urteile: Schlagworte

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