JuraForum.de > Gesetze > ZPO > § 40 ZPO - Unwirksame und unzulässige Gerichtsstandsvereinbarung
Buch 1 (Allgemeine Vorschriften)
Abschnitt 1 (Gerichte)
Titel 3 (Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte)
(1) Die Vereinbarung hat keine rechtliche Wirkung, wenn sie nicht auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und die aus ihm entspringenden Rechtsstreitigkeiten sich bezieht.
(2) Eine Vereinbarung ist unzulässig, wenn
In diesen Fällen wird die Zuständigkeit eines Gerichts auch nicht durch rügeloses Verhandeln zur Hauptsache begründet.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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