- BGH, 03.03.2009, VIII ZB 56/08
Gegen die gerichtliche Anforderung eines Kostenvorschusses ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben.
- OLG-FRANKFURT, 19.11.2008, 4 U 119/08
1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags verstößt gegen das Prozessgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG, wenn diese im Prozessrecht keine Stütze mehr finden.
2. Die Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises wegen pflichtwidrig verspäteter Zahlung des Auslagenvorschusses ist durch die verfahrensrechtlichen...
- OLG-STUTTGART, 31.10.2008, 8 W 455/08
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess weder eine Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG noch nach § 567 Abs. 1 ZPO statthaft.
- OLG-ROSTOCK, 22.03.2007, 7 W 122/06
Gegen die Anordnung einer Vorschusspflicht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ist ebenso wie im Hauptprozess keine Beschwerde gegeben.
- BGH, 20.03.2007, VI ZR 254/05
Schweigen der Parteien auf die Anordnung des schriftlichen Verfahrens "im vermuteten Einverständnis der Parteien" bedeutet grundsätzlich keine Zustimmung gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 ZPO.
Das Gericht darf die beweisbelastete Partei nicht allein wegen einer nach Nichtzahlung eines Auslagenvorschusses (§ 379 ZPO) oder nach...
- OLG-DUESSELDORF, 12.09.2006, I-10 W 87/06
1. Eine Ausdehnung der Spezialvorschrift des § 379 ZPO auf den vom Wortlaut nicht erfassten Fall, dass die Reise des Gerichts zur Vernehmung des Zeugen an seinem Wohnort von der Zahlung eines hinreichenden Vorschusses abhängig gemacht wird, kommt nicht in Betracht.
2. Die in § 17 GKG geregelte Vorschusspflicht besteht nur für...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 06.07.2006, 12 U 166/05
Zwar führt das Versäumen einer nach § 379 ZPO gesetzten Frist zum Unterbleiben der Ladung des Zeugen; eine Partei kann mit dem Beweismittel ohne erneute Fristsetzung gemäß § 356 ZPO aber nur ausgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO vorliegen. Unterlässt das Gericht die Vernehmung eines Zeugen wegen...
- OLG-NAUMBURG, 14.02.2006, 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als unzulässig.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 25.02.2005, 4 W 5/05
Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
- OLG-KOELN, 01.10.2004, 20 U 85/03
1. Die Grundsätze über die Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages, die den Auftragnehmer zu einer Neuberechnung des Pauschalpreises verpflichten, gelten nicht, wenn der Auftraggeber die Arbeiten als im wesentlichen vertragsgerecht abnimmt. Nach Abnahme richten sich eventuelle Gegenrechte des Auftraggebers wegen...
- OLG-FRANKFURT, 24.06.2004, 4 W 34/04
1. Die Anforderung eines Auslagenvorschusses für die Kosten einer Beweisaufnahme ist auch im selbstständigen Beweisverfahren nicht mit sofortiger Beschwerde anfechtbar.
2. Die Weiterleitung eines bereits eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien kann vom Gericht nicht von der Einzahlung eines Vorschusses...
- OLG-ROSTOCK, 12.11.2003, 8 U 88/01
Zur Bestimmung des durch seinen geschäftsplanmäßigen Vertreter ergänzten Spruchkörper bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 45 Abs. 1 ZPO) und einer unbewussten Regelungslücke im Geschäftsverteilungsplan des Gerichts.
- OLG-FRANKFURT, 28.08.2002, 2 WF 270/02
Ordnet das Gericht an, daß die Partei einen Vorschuß für ein Sachverständigengutachten zu erbringen habe, erteilt es aber dem Sachverständigen den Auftrag, ohne daß die Partei den Vorschuß geleistet hat und obwohl sie angekündigt hat, den Vorschuß nicht zu erbringen, dann sind die Kosten des Gutachtens niederzuschlagen.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 20.06.2002, 4 U 165/01
Kommt der Beweisführer seiner Pflicht zur Zahlung eines Auslagenvorschusses nicht (vollständig) nach, so kann das Gericht von einer (weiteren) Ausführung des Beweisbeschlusses absehen, ohne dass es dafür einer groben Nachlässigkeit oder eines sonstigen Verschuldens der Partei bedarf, die den Vorschuss nicht einzahlt.
- OLG-MUENCHEN, 07.03.2001, 1 W 964/01
Lehnt in einem Arzthaftungsprozess, in dem es um die behauptete Fehlerhaftigkeit der Arbeit eines Beamten des Freistaats Bayern geht, der geschädigte Patient einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ab, kann diese Ablehnung bereits dann begründet sein, wenn es sich bei dem Sachverständigen um einen anderen Beamten...
- OLG-CELLE, 23.05.2000, 22 W 33/00
Keine entsprechende Anwendbarkeit des § 269 Abs.3 S.2 ZPO (Kostenlast des Klägers bei Klagerücknahme) bei Nichtzahlung des Kostenvorschusses im selbständigen Beweisverfahren
- BGH, 08.06.1999, VI ZR 220/98
ZPO § 379
Bei Benennung eines Zeugen oder Sachverständigen durch beide Parteien ist diejenige Partei Schuldner des Vorschusses zur Deckung der Auslagen, die die Beweislast trägt.
BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - VI ZR 220/98 -
OLG Frankfurt am Main
LG Gießen