Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deGesetzeZPO§ 357a ZPO 

Stand: 20.05.2013

§ 357a ZPO

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 1 (Verfahren vor den Landgerichten)
         Titel 5 (Allgemeine Vorschriften über die Beweisaufnahme)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 357a ZPO

Entscheidungen zu § 357a ZPO

  • OLG-CELLE, 09.02.2009, 16 W 5/09
    Zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines Ortstermins ohne Anwesenheit des Antragsgegners bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten.
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 27.04.2007, 5 W 104/07-34-
    Für die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen genügt es, wenn dieser den Ortstermin ohne Mitwirkung des Antragsgegners durchführt, weil dies den Anschein der Parteilichkeit erweckt. Dabei ist es unerheblich, ob der Ausschluss der Partei an der Durchführung des Ortstermins auf einer unterlassenen Ladung...
  • LAG-HAMM, 02.11.2006, 8 Sa 1332/05
    Weist der vom Gericht beauftragte psychologische Sachverständige, welcher im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses die Frage der Schuldfähigkeit des Arbeitnehmers zu beurteilen hat, eine zum Explorationsgespräch mitgebrachte Vertrauensperson zurück, so kann hierin jedenfalls dann kein relevanter Verfahrensmangel gesehen werden,...

Benutzer-Kommentare zu dieser Vorschrift

Es sind noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift geschrieben worden.

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon


Sie haben gerade folgende Vorschrift aufgerufen: "§ 357a ZPO"

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

Rechtsanwalt-Suche