- OLG-FRANKFURT, 27.07.2009, 6 W 63/09
Der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Klägervertreters steht nicht entgegen, dass der Kläger wegen der Möglichkeit der Gerichtsstandswahl (§ 35 ZPO) das Verfahren auch bei dem Gericht hätte führen können, in dessen Bezirk der Klägervertreter ansässig ist.
- LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN, 04.12.2008, 4 Sha 8/08
1. Ein Verweisungsbeschluss ist offenbar gesetzeswidrig, wenn er auf eine (noch nicht) geltende Norm gestützt wird.
2. Das Wahlrecht gemäß § 35 ZPO kann noch zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit einer Klage ausgeübt werden.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 08.09.2008, 2 AR 45/08
1. Eine "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO erfordert einen Beschluss oder ein Urteil und ist nicht in einer bloßen - wenngleich begründeten - Verfügung zu sehen, mit der ein Gericht, an das eine Sache verwiesen wird und das seine Zuständigkeit ebenfalls verneint, die Gerichtsakte an das verweisende...
- OLG-STUTTGART, 23.06.2008, 8 W 255/08
Übt der Kläger das ihm zustehende Recht zur Wahl unter mehreren zuständigen Gerichten gem. § 35 ZPO - vorliegend in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG - dahin aus, dass er nicht im eigenen Gerichtsstand klagt, sondern bei einem auswärtigen Gericht an einem dritten Ort, der auch nicht dem Gerichtsstand des Beklagten entspricht,...
- HESSISCHES-LAG, 09.06.2008, 1 SHa 1/08
Nach dem 31. März 2008 ist die Verweisung des Rechtsstreits eines Außendienstangestellten, der nach seiner Ansicht im Gerichtsstand des Erfüllungsortes geklagt hat, offensichtlich rechtswidrig und für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht bindend, wenn vor Verweisungen die Voraussetzungen der Anwendbarkeit des § 48 Abs....
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 19.09.2007, 2 W 160/07
Zur Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers im Kostenfestsetzungsverfahren: Die Berücksichtigung ist nicht allein deshalb zu verneinen, weil der Kläger bei der Erhebung der Klage weitgehende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich des Gerichtsstandes hatte (§ 35 ZPO) und daher etwa auch am Sitz des...
- OLG-MUENCHEN, 09.07.2007, 31 AR 146/06
1. Keine Bindungswirkung einer Verweisung an das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten, wenn das verweisende Gericht mit keinem Wort auf den bei ihm bestehenden besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts eingeht.
2. Spätestens nach Zustellung der Anspruchsbegründung an den Beklagten greift die perpetuatio fori und kann ein erst im...
- OLG-SCHLESWIG, 02.02.2007, 2 W 16/07
1. Bei vorausgegangenem Mahnverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die vom Empfangsgericht vorzunehmende Zuständigkeitsprüfung der Zeitpunkt des Akteneingangs gemäß § 696 Abs. 1 Satz 4 ZPO.
2. Die verbindliche Ausübung des Wahlrechts nach § 35 ZPO im Mahnbescheidsantrag setzt voraus, dass mindestens zwei Gerichtsstände zur...
- OLG-MUENCHEN, 23.11.2006, 31 AR 138/06
1. Die Rechtsprechung, wonach die Bezeichnung des streitigen Gerichts im Mahnbescheidsantrag die Ausübung eines der Klagepartei zwischen mehreren Gerichtsständen zustehenden Wahlrechts darstellt, setzt ein zu diesem Zeitpunkt bestehendes Wahlrecht voraus. Entsteht das Wahlrecht erst zu einem späteren Zeitpunkt im Mahnverfahren, so...
- OLG-SCHLESWIG, 18.09.2006, 16 W 86/06
Auch durch den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens wird das Wahlrecht des § 35 ZPO für den Gerichtsstand des Erfüllungsortes gemäß § 29 ZPO bindend ausgeübt.
- OLG-SCHLESWIG, 02.06.2006, 2 W 80/06
Vereinbaren die Parteien eines Kaufvertrags in den AGB des Verkäufers den Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand, so spricht weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit des prorogierten Gerichts noch gegen sie. Mangels abweichender Anhaltspunkte geht der mutmaßliche Wille in diesem Fall dahin, dass der...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 01.06.2006, 28 AR 28/06
1. Für Schadensersatzklagen wegen ärztlicher Kunstfehler sind gemäß § 32 ZPO - unabhängig vom Behandlungsort - grundsätzlich auch die Gerichte am Wohnort des Verletzten zuständig.
2. Der Verbrauch des Wahlrechts nach § 35 ZPO steht einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 I Nr. 3 ZPO entgegen.
- LAG-KOELN, 26.04.2006, 7 Sa 181/04
1. Die gewerberechtliche Abmeldung der hiesigen Niederlassung eines ausländischen Unternehmens steht der Annahme der internationalen Zuständigkeit des deutschen Gerichts gem. §§ 23 und/oder 29 ZPO nicht entgegen, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung am alten Standort noch Vermögen vorhanden ist und Abwicklungsarbeiten durchgeführt...
- OLG-KARLSRUHE, 12.04.2006, 15 AR 6/06
1. Gibt der Kläger im Mahnantrag ein sachlich unzuständiges Gericht (Landgericht statt Amtsgericht) als Streitgericht an, so liegt keine wirksame (und bindende) Gerichtsstandswahl im Sinne von § 35 ZPO vor. Der Kläger kann von seinem Wahlrecht gemäß § 35 ZPO in diesem Fall noch im Laufe des Prozesses durch einen...
- OLG-KARLSRUHE, 21.07.2005, 17 W 30/05
1. Unter Geltung des RVG ist dem Antragsteller bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Regel der von ihm gewählte Rechtsanwalt an seinem Wohn- oder Geschäftsort beizuordnen, es sei denn es handelt sich um einen einfach gelagerten Rechtsstreit, der ohne weiteres die ausschließlich schriftliche Information eines...
- OLG-FRANKFURT, 24.02.2005, 21 AR 133/04
Bei Wohnsitzwechsel des Schuldners nach Mahnbescheidsantrag oder -zustellung ist die Wahl zwischen dem Gericht des Erfüllungsortes und dem Wohnsitzgericht bis zur Zustellung der Klagebegründung möglich.
- OLG-FRANKFURT, 09.08.2004, 21 AR 85/04
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt, wenn die Verweisung als objektiv willkürlich erscheint oder unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist.
2. Die Wahl zwischen mehreren möglichen Gerichtsständen ist von der klagenden Partei auch dann wirksam getroffen, wenn sie sich hierbei nicht aller...
- BAYOBLG, 22.01.2004, 1Z AR 4/04
1. Wird mit dem Arrestantrag der Antrag auf Forderungspfändung verbunden, braucht der Antragsgegner im Hinblick auf den Sicherungszweck des Verfahrens (§ 834 ZPO) nicht zu einem Verweisungsantrag gehört werden. Die Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO setzt im Hinblick darauf nicht voraus, dass die Beschlüsse der...
- HESSISCHES-LAG, 08.01.2004, 1 AR 36/03
Die Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht bindet dieses licht, wenn sie willkürlich ist. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das verweisende Gericht eine bereits vor längerer Zeit - hier: nahezu fünf Jahre - erfolgte Gesetzesänderung licht beachtet hat, deren Zweck es gerade war, Verweisungen wie die...
- LAG-BREMEN, 03.09.2003, 2 Ta 33/03
1. Haben mehrere verklagte Streitgenossen mit unterschiedlichem allgemeinen Gerichtstand (§ 17 ZPO) einen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsortes, kommt die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO durch das LAG nicht in Betracht, wenn die Streitgenossen nicht unter ihrem allgemeinen...