- BGH, 03.03.2008, II ZR 251/06
a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt.
b) Ein Anwaltswechsel nach einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist nur dann ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn die Partei darlegt, dass der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat.
- LAG-KOELN, 20.04.2007, 4 Sa 22/07
1. Zu den Korrekturmöglichkeiten bei einem trotz Insolvenz verkündeten Zweiten Versäumnisurteil.
2. Zu der bislang vom BAG und BGH nicht geklärten Frage, wie der Gemeinschuldner das Rechtsmittel der Berufung einlegen und durchführen kann, wenn gemäß § 117 InsO die Prozessvollmacht erloschen ist.
3. Zu der Frage, ob nach einem...
- BGH, 22.03.2007, IX ZR 100/06
a) Der Prozessbevollmächtigte, der zu einem auswärtigen Gerichtstermin anzureisen hat, ist bei der Auswahl des öffentlichen Verkehrsmittels grundsätzlich frei; er kann sich auch für das Flugzeug entscheiden.
b) Bezieht der Prozessbevollmächtigte einen Inlandsflug in die Reiseplanung ein, braucht er für die Bemessung von...
- OLG-DUESSELDORF, 22.12.2005, I-10 U 76/05
1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.
2. Die plötzliche Erkrankung eines...
- OLG-OLDENBURG, 05.12.2005, 15 U 73/05
Wird trotz vorangegangenen Vollstreckungsbescheids versehentlich durch ein "1. Versäumnisurteil" entschieden und wird dieses Urteil, nachdem das Gericht eine Berichtigung angekündigt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, durch Beschluss nach § 319 ZPO in ein "2. Versäumnisurteil" geändert, so ist die nachfolgende...
- OLG-SCHLESWIG, 02.12.2005, 10 U 10/05
1. Bei der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil ist der Prüfungsumfang des Berufungsgerichts darauf beschränkt, ob ein Fall der schuldhaften Säumnis vorgelegen hat. Eine Prüfung, ob das erste Versäumnisurteil verfahrensrechtlich zu Recht ergangen ist, findet nicht statt.
2. Zu den Voraussetzungen des "Verhandelns" im...
- OLG-DUESSELDORF, 23.11.2004, I-24 U 105/04
1. Die Ersatzzustellung in der Wohnung setzt voraus, dass der Zustellungsadressat dort lebt und nicht nur eine Kontaktadresse unterhält.
2. Der Erlass eines zweiten Versäumnisurteils nach Einspruch des Beklagten gegen einen Vollstreckungsbescheid ist fehlerhaft, wenn ihm die Anspruchsbegründung nicht nachweislich zugestellt worden...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 15.07.2003, 4 U 31/03
Die Berufung gegen ein Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen hat, ist unzulässig, wenn sie allein damit begründet wird, die titulierte Forderung bestehe in der Sache nicht.
- HESSISCHES-LAG, 12.05.2003, 16 Sa 134/03
Erlässt das Arbeitsgericht gegen die säumige Partei ein zweites Versäumnisurteil nach § 345 ZPO, obgleich die Voraussetzungen hierfür mangels Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben und nur ein (erneutes) erstes Versäumnisurteil hätte ergehen dürfen, so ist auf die Berufung der säumigen Partei das...
- LAG-HAMM, 27.02.2003, 4 Sa 1108/02
1. Erscheint eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht oder verhandelt sie nicht, so hat das Arbeitsgericht - wie beim Ersten Versäumnisurteil - vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils das Vorliegen der allgemeinen Prozeßvoraussetzungen festzustellen und des weiteren zu prüfen, ob ein Fall der Säumnis überhaupt...
- OLG-NAUMBURG, 26.06.2002, 5 U 54/02
Eine "vorwirkende Fiktion" des § 239 Abs. 4 ZPO, die vereinzelt in der Literatur vertreten wird (Feiber in Münchner Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 239 Rn. 46) und die eine endgültige Aufnahme des Rechtsstreits bereits dann bewirken soll, wenn der Rechtsnachfolger in dem nach § 239 Abs. 2 und 3 ZPO anberaumten Termin säumig ist, gibt...
- OLG-NAUMBURG, 07.03.2001, 12 U 252/00
1. Ein Anwalt, der mit dem Pkw statt mit der Bahn zum Verhandlungstermin anreist, handelt in der Regel nicht schon deshalb schuldhaft.
2. Der Erlass eines zweiten Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn nach dem ersten Versäumnisurteil bereits ein Endurteil ergangen war, das das Berufungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers...
- OLG-DRESDEN, 04.08.1999, 8 U 2159/99
§ 345 ZPO
1. Ein Verhandeln zur Hauptsache i.S.v. § 345 ZPO setzt nicht voraus, dass Sachanträge gestellt werden. Es genügt, dass nach Erörterung von Streitfragen materiell- oder prozessrechtlicher Art ein Verweisungsantrag gemäß § 281 Abs. 1 ZPO gestellt wird.
2. Der Auslegungsgrundsatz, wonach bei Unklarheit über die Art...
- BGH, 22.04.1999, IX ZR 364/98
ZPO § 513 Abs. 2
a) Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann auch darauf gestützt werden, daß die Versäumung nicht schuldhaft gewesen sei. Die Verschuldensfrage ist nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
b) Zur Darlegungslast einer durch einen Rechtsanwalt...
- BGH, 19.11.1998, IX ZR 152/98
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 152/98
Verkündet am:
19. November 1998
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
ZPO §§ 337, 345, 513 Abs. 2
Zur straßenverkehrsbedingten Säumnis eines Rechtsanwalts, die zu einem zweiten Versäumnisurteil führt.
BGH, Urt. v....
- BGH, 16.07.1998, VII ZR 409/97
ZPO § 345
Ist die Partei, die den Einspruch eingelegt hat, ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert, kann gegen sie kein zweites Versäumnisurteil erlassen werden.
ZPO §§ 337, 233 Fd, 85 Abs. 2
Bei einer Terminsladung reicht die allgemeine Weisung an das Büropersonal, den Termin im Kalender einzutragen. Der...