- OLG-DUESSELDORF, 02.06.2008, I-24 U 256/07
1. Verhandelt der Prozessbevollmächtigte einer Partei im Termin nicht, obwohl Einlassungs- und Ladungsfrist gewahrt sind, hat das Gericht die Verhandlung nicht zu vertagen, sondern antragsgemäß Versäumnisurteil zu erlassen, wenn dafür die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Die Ablehnung eines Richters wegen...
- OLG-KOBLENZ, 13.03.2008, 2 U 1490/04
Der Verantwortliche eines Prospekts - Windkraftfonds - ist verpflichtet, sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig darzustellen Für die Beteiligung an einem Windkraftfonds sind insoweit regelmäßig die...
- OLG-DUESSELDORF, 22.12.2005, I-10 U 76/05
1. Der Rechtsmittelkläger, der sich wegen unverschuldeter Säumnis gegen ein Zweites Versäumnisurteil wendet, muss bereits in der Berufungsbegründung schlüssige, konkrete Tatsachen dafür behaupten, dass die Voraussetzungen für die Säumnis im Einspruchstermin nicht vorgelegen haben.
2. Die plötzliche Erkrankung eines...
- BGH, 03.11.2005, I ZR 53/05
Eine schuldhafte Säumnis liegt auch dann vor, wenn der Prozessbevollmächtigte, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen.
- LAG-HAMM, 27.02.2003, 4 Sa 1108/02
1. Erscheint eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht oder verhandelt sie nicht, so hat das Arbeitsgericht - wie beim Ersten Versäumnisurteil - vor Erlaß eines Zweiten Versäumnisurteils das Vorliegen der allgemeinen Prozeßvoraussetzungen festzustellen und des weiteren zu prüfen, ob ein Fall der Säumnis überhaupt...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 26.02.2003, 2 WF 15/03
Die Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist als bloße entscheidungsvorbereitende Maßnahme nicht anfechtbar.
Der Anspruch auf eine Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch vor Eintritt in die mündliche Verhandlung wird durch diese Verfahrensweise auch dann nicht...
- OLG-NAUMBURG, 07.03.2001, 12 U 252/00
1. Ein Anwalt, der mit dem Pkw statt mit der Bahn zum Verhandlungstermin anreist, handelt in der Regel nicht schon deshalb schuldhaft.
2. Der Erlass eines zweiten Versäumnisurteils kommt nicht in Betracht, wenn nach dem ersten Versäumnisurteil bereits ein Endurteil ergangen war, das das Berufungsgericht wegen eines Verfahrensfehlers...
- BGH, 19.11.1998, IX ZR 152/98
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
IX ZR 152/98
Verkündet am:
19. November 1998
Bürk
Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
ZPO §§ 337, 345, 513 Abs. 2
Zur straßenverkehrsbedingten Säumnis eines Rechtsanwalts, die zu einem zweiten Versäumnisurteil führt.
BGH, Urt. v....
- BGH, 16.07.1998, VII ZR 409/97
ZPO § 345
Ist die Partei, die den Einspruch eingelegt hat, ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert, kann gegen sie kein zweites Versäumnisurteil erlassen werden.
ZPO §§ 337, 233 Fd, 85 Abs. 2
Bei einer Terminsladung reicht die allgemeine Weisung an das Büropersonal, den Termin im Kalender einzutragen. Der...