- OLG-OLDENBURG, 20.05.2008, 13 WF 92/08
1. Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG entsteht nicht, wenn im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil verfahrensfehlerhaft ohne Antrag ergangen ist.
2. Eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren kommt nicht in Betracht, wenn wegen eines unbedingten Klageauftrags eine Geschäftsgebühr nicht...
- OLG-OLDENBURG, 20.05.2008, 13 WF 91/08
1. Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3105 VV RVG entsteht nicht, wenn im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil verfahrensfehlerhaft ohne Antrag ergangen ist.
2. Eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren kommt nicht in Betracht, wenn wegen eines unbedingten Klageauftrags eine Geschäftsgebühr nicht...
- OLG-KOBLENZ, 13.03.2008, 2 U 1490/04
Der Verantwortliche eines Prospekts - Windkraftfonds - ist verpflichtet, sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können, richtig und vollständig darzustellen Für die Beteiligung an einem Windkraftfonds sind insoweit regelmäßig die...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 11.03.2008, 1 W 332/06
Die Terminsgebühr nach VV 3105 (1) Nr. 2 RVG entsteht auch dann, wenn das Gericht ein Versäumnisurteil erlässt, obwohl ein Antrag nach § 331 Nr. 3 ZPO nicht gestellt worden ist. Die Terminsgebühr wird in diesem Falle nicht durch eine Tätigkeit des Anwalts sondern durch den Erlass der Entscheidung ausgelöst.
- OLG-KOBLENZ, 15.11.2007, 6 U 537/07
1. Widerspricht der Schuldner der rechtlichen Einordnung einer als "Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zur Insolvenztabelle angemeldeten, bereits durch ein Versäumnisurteil rechtskräftig titulierten Forderung, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung des Forderungsgrundes erheben.
2. Ein...
- OLG-DRESDEN, 18.07.2007, 8 U 730/07
1. Nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid und Versäumung einer im schriftlichen Vorverfahren gesetzten Frist zur Verteidigungsanzeige darf gegen den Beklagten ein auf § 331 Abs. 3 ZPO gestütztes (zweites) Versäumnisurteil nicht ergehen.
2. Ein gleichwohl in dieser Weise erlassenes zweites Versäumnisurteil kann nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 20.06.2007, 6 W 29/07
Ein Zwischenurteil über die Leistung von Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühren entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).
- OLG-THUERINGEN, 25.01.2006, 9 W 692/05
Eine 0,5-Terminsgebühr gem. Nr. 3105 S. 2 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG fällt auch dann an, wenn ein Versäumnisurteil - in verfahrenswidriger Weise - nach § 331 Abs. 3 ZPO gegen den Beklagten ergeht, ohne dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers einen entsprechenden Antrag gestellt hat.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 23.12.2005, 2 WF 212/05
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, ist unzulässig, wenn gegen die Partei ein Versäumnisurteil ergeht.
- HESSISCHES-LAG, 04.10.2005, 4 Ta 448/05
1. Zwischen einem Termin zur mündlichen Verhandlung und einem darauf anberaumten Verkündungstermin darf kein fünf Monate überschreitender Zeitraum liegen.
2. Für Säumnisentscheidungen aufgrund eines Kammertermins ist nicht die Kammer des Arbeitsgerichts in voller Besetzung, sondern allein der Vorsitzende zuständig.
- LAG-DUESSELDORF, 28.09.2005, 11 (8) Sa 912/05
Auch wenn der gegen einen falschen Arbeitgeber erhobenen Kündigungsschutzklage (§ 4 Satz 1 KSchG) durch rechtskräftiges Versäumnisurteil (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO i. V. m. § 495 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG) stattgegeben worden ist, kann dieser "Arbeitgeber" in einem gegen ihn geführten Prozess wegen Annahmeverzugslohns (§ 611...
- OLG-DUESSELDORF, 20.09.2005, I-24 W 45/05
Die Kostenfestsetzung ist gegen einen durch Teilurteil ausgeschiedenen Streitgenossen erst zulässig, wenn die in dem Schlussurteil enthaltene Kostengrundentscheidung auch ihm gegenüber Wirksamkeit erlangt hat, sei es durch Verkündung oder an Verkündungs statt durch Zustellung dieses Urteils.
- OLG-KOBLENZ, 20.09.2005, 4 SmA 36/05
Ein Antrag auf Gerichtsstandsbestimmung eines Beteiligten nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ist jedenfalls dann unzulässig, wenn hinsichtlich der übrigen Beteiligten bereits durch rechtskräftiges Teil-Versäumnisurteil entschieden worden ist.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.03.2005, 12 U 46/04
Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde nach § 418 ZPO erstreckt sich nicht darauf, dass unter der gegebenen Zustellungsanschrift eine Wohnung des Adressaten existiert.
Die bloße Indizwirkung der Zustellungsurkunde, dass der Adressat unter der Zustellanschrift auch tatsächlich wohnhaft ist, kann durch eine plausible und schlüssige...
- LAG-KOELN, 15.12.2004, 7 Sa 700/04
1. Die abweisende Entscheidung über einen für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses gestellten Antrags auf tatsächliche Weiterbeschäftigung beinhaltet kein Präjudiz für etwaige Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers.
2. Ansprüche aus Annahmeverzug sind in einem Zahlungsantrag einzuklagen. Für einen Antrag auf...
- OLG-NAUMBURG, 31.03.2004, 5 W 30/04
Die Erstattungsfähigkeit zusätzlicher Kosten eines Mahnanwaltes oder Mahnbeistandes erscheint grundsätzlich zweifelhaft (OLG Nürnberg MDR 1997, 1068). Sofern man diese Kosten überhaupt als erstattungsfähig ansehen möchte, braucht der Gegner sie jedenfalls dann nicht zu ersetzen, wenn der Kläger mit einem Widerspruch gegen den...
- OLG-KARLSRUHE, 02.12.2003, 11 W 75/03
Ein Anerkenntnis ist im schriftlichen Vorverfahren auch noch dann als "sofortiges" anzusehen, wenn es innerhalb der Klageerwiderungsfrist abgegeben wird, sofern der Beklagte bis dahin keinen abweichenden Sachantrag gestellt hat.
- LAG-BREMEN, 25.06.2003, 2 Sa 67/03
Gem. § 538 Abs. 2 ZPO kann das LAG den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht zurückverweisen, wenn das Arbeitsgericht in der streitigen Verhandlung eine Entscheidung nach Aktenlage verkündet hat, mit dem die Klage abgewiesen wurde, ohne dass zuvor die klagende Partei einen Sachantrag gestellt hat.
- BAG, 15.11.2001, 2 AZR 310/00
1. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.
2. Findet auf ein Arbeitsverhältnis das KSchG - noch -...
- BGH, 25.10.2001, III ZR 43/01
Das Gericht ist befugt, bei Säumnis einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung den geladenen Sachverständigen mündlich anzuhören und das Ergebnis dieser Beweisaufnahme bei einer Entscheidung nach Lage der Akten zu verwerten.