- LAG-HAMM, 14.04.2009, 1 Ta 115/09
Einem erneuten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein früher gestellter Aussetzungsantrag in demselben Rechtsstreit bereits abschlägig beschieden wurde und sich die Sachlage nicht geändert hat. Ob dem ersten Beschluss materielle Rechtskraft zukommt, konnte offen bleiben.
- LAG-KOELN, 13.03.2009, 4 Ta 76/09
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann nach Instanzende dann erfolgen, wenn der Antrag vor Instanzende mit unvollständigen Angaben und Unterlagen nach § 117 Abs. 3 und 4 ZPO eingereicht worden ist und das Gericht eine Nachfrist zur Einreichung der noch fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat. Eine nach dem Ende der Instanz...
- BGH, 19.02.2009, V ZB 54/08
Beschlüsse über die Aufstellung oder die Ausführung des Teilungsplans, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind den Beteiligten zuzustellen; die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde beginnt mit der Zustellung.
- BGH, 23.09.2008, VIII ZR 85/08
Die Zustellung einer bloßen Mitteilung der Geschäftsstelle über die vom Vorsitzenden der Berufungskammer gesetzte Frist zur Berufungserwiderung löst nicht die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO für die Einlegung der Anschlussberufung aus; es bedarf auch insoweit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der richterlichen...
- OLG-NAUMBURG, 15.04.2008, 8 WF 70/08
Wird einer Partei eine Frist gesetzt, bestimmte Erklärungen zum PKH-Gesuch noch einzureichen, ist Voraussetzung für eine wirksame Fristsetzung, dass die Verfügung förmlich zugestellt wird.
- LAG-KOELN, 30.01.2008, 9 Ta 24/08
1. Erinnert der Antragsteller das Gericht daran, über sein PKH-Gesuch zu entscheiden, so entspricht es nicht dem Gebot der prozessualen Fairness, eine sofortige Entscheidung ohne Angaben von Gründen zu verweigern und sodann erst nach Instanzende auf einen nicht mehr behebbaren Mangel des Gesuchs hinzuweisen, der zur Zurückweisung...
- OLG-ROSTOCK, 03.12.2007, 10 UF 136/07
Die Beschwerde gegen einen noch nicht wirksam gewordenen Beschluss zum Umgangs- und Sorgerecht ist zulässig, wenn dieser den Rechtsschein einer bereits wirksamen Entscheidung erweckt.
- BGH, 16.10.2007, VI ZB 65/06
a) Bei Beschlüssen, die das Verfahren ganz oder teilweise abschließen sollen oder von deren Rechtskraft weitergehende Wirkungen abhängen, muss sich aus der Urschrift ergeben, zwischen welchen Parteien die Entscheidung ergangen ist.
b) Der Eintrag des endgültigen Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender ist erst...
- OLG-SCHLESWIG, 15.08.2007, 2 W 142/07
1. Der Vorlage zur Bestimmung des zuständigen Gerichts im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO steht die Unterbrechung des Rechtsstreits durch den Tod einer Partei nicht entgegen.
2. Die Vorlage ist unzulässig, wenn es an einer rechtskräftigen Erklärung der Unzuständigkeit eines beteiligten...
- HESSISCHES-LAG, 15.11.2006, 4 Ta 438/06
1. Ein wegen des Nichterscheinens einer Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, verhängter Ordnungsgeldbeschluss kann sowohl aufgrund der mündlichen Verhandlung als auch außerhalb der Verhandlung erlassen werden.
2. Bei einer Säumnis im Kammertermin ist für die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung die...
- BGH, 13.07.2006, IX ZB 117/04
a) Beschlüsse des Insolvenzgerichts, die mit der sofortigen Beschwerde angreifbar sind, können grundsätzlich innerhalb laufender Beschwerdefrist von Amts wegen geändert werden.
b) Die Abtretungserklärung des Schuldners gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO ist vorrangig als Prozesshandlung zu verstehen; sie ist im Zweifel so...
- OLG-FRANKFURT, 10.10.2005, 3 UF 202/05
1. Der für rechtsmittelfähige Beschlüsse geltende Begründungszwang und das Unterschriftsgebot verlangen als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege, dass die Berechnung zur Höhe des Versorgungsausgleichs ein tragender und nachvollziehbarer Teil der Begründung der Entscheidung sein muss. Verweise auf außerhalb des geschlossenen...
- LAG-HAMM, 16.12.2004, 4 Ta 355/04
1. Ein Beschluss, der nicht zu verkünden, sondern der Partei gemäß § 329 Abs. 2 ZPO formlos mitzuteilen ist, ist erst dann erlassen, wenn er aus dem inneren Bereich des Gerichtes herausgegangen ist. Dazu ist erforderlich, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluss entweder (bei größeren Gerichten) einem...
- LAG-HAMM, 16.12.2004, 4 Ta 335/04
1. Ein Beschluss, der nicht zu verkünden, sondern der Partei gemäß § 329 Abs. 2 ZPO formlos mitzuteilen ist, ist erst dann erlassen, wenn er aus dem inneren Bereich des Gerichtes herausgegangen ist. Dazu ist erforderlich, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Beschluss entweder (bei größeren Gerichten) einem...
- BGH, 01.04.2004, IX ZR 117/03
Nicht zu verkündende Entscheidungen werden erlassen in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht sich ihrer in einer der Verkündung vergleichbaren Weise entäußert hat. Dies setzt voraus, daß der Beschluß die Geschäftsstelle mit der unmittelbaren Zweckbestimmung verlassen hat, den Parteien bekannt gegeben zu werden.
- OLG-HAMM, 29.08.2003, 23 W 216/03
1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines der Parteien nach Existentwerden des Kostenfestsetzungsbeschlusses führt nicht zur Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 240 ZPO.
2. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach 104 ZPO ist mit Herausgabe des Kostenfestsetzungsbeschlusses in das...
- OLG-SCHLESWIG, 21.08.2003, 16 W 115/03
1. Nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens sind Ergänzungsanträge zu den Beweisfragen unzulässig.
2. Eine Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Ablauf einer Frist nach § 411 IV 2 ZPO setzt eine formgerechte Fristsetzung und deren Zustellung gemäß § 329 II 2 ZPO voraus.
- BGH, 27.06.2003, IXa ZB 72/03
Bei einem Beschluß, aus dem wie bei einer einstweiligen Verfügung die Zwangsvollstreckung stattfindet, muß die Bezeichnung des Rubrums und der Entscheidungsformel unmittelbar aus dem Text der vom Richter unterzeichneten Urschrift selbst ersichtlich sein. Wird in der Urschrift auf einen bestimmten, eindeutig bezeichneten Teil der...
- OLG-KARLSRUHE, 20.05.2003, 16 WF 41/03
Ein nur mit einem Handzeichen unterschriebener Kostenfestsetzungsbeschluss ist unwirksam. Er kann auch auf Rechtsmittel des die Festsetzung weiterer Kosten betreibenden Kostengläubigers ohne Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot aufgehoben werden.
- BAYOBLG, 17.04.2003, 2Z AR 1/03
Eine Ausnahme von der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bestehen, wenn er objektiv willkürlich ist.