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JuraForum.deGesetzeZPO§ 322 ZPO - Materielle Rechtskraft 

Stand: 20.05.2013

§ 322 ZPO - Materielle Rechtskraft

Zivilprozessordnung

   Buch 2 (Verfahren im ersten Rechtszug)
      Abschnitt 1 (Verfahren vor den Landgerichten)
         Titel 2 (Urteil)

(1) Urteile sind der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist.

(2) Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so ist die Entscheidung, dass die Gegenforderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht worden ist, der Rechtskraft fähig.



Weitere Vorschriften um § 322 ZPO

Entscheidungen zu § 322 ZPO

  • LAG-DUESSELDORF, 30.01.2009, 9 Sa 1695/07
    1. Die materielle Rechtskraft eines Urteils, durch das ein Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes abgewiesen wurde, steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der der Ersatz zukünftiger immaterieller Schäden, die aus dem selben Schadensereignis herrühren, verlangt wird, nicht entgegen. 2. Ist dem Arbeitgeber ein...
  • BGH, 02.12.2008, VI ZR 312/07
    a) Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen. b) Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch...
  • OVG-SAARLAND, 29.07.2008, 3 E 270/08
    a) Auch eine anwaltliche Vergütungsforderung, die aus Anlass einer anwaltlichen Tätigkeit in einem Verwaltungsrechtsstreit entstanden ist, ist, wenn Einwendungen oder Einreden erhoben werden, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben, und deshalb gemäß § 11 Abs. 5 RVG eine Vergütungsfestsetzung im Verfahren nach § 11 RVG...
  • BGH, 23.07.2008, XII ZR 158/06
    Einer auf eigenes Recht gestützten Klage steht die Rechtskraft eines Urteils zwischen denselben Parteien nicht entgegen, in dem die allein auf abgetretenes Recht gestützte Klage abgewiesen worden ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 VIII ZR 93/04 NJW 2005, 2004 ff.). BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 158/06 -
  • BGH, 14.03.2008, V ZR 13/07
    a) Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen. b) Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.
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